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Alle Infos zur Ehrenamtskarte
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Wir sagen "Danke" ...und möchten Ihr bürgerschaftliches Engagement anerkennen.
Wofür steht der Begriff Ehrenamtskarte?
Die Karte richtet sich insbesondere an die „stillen Helfer/innen“ in Vereinen und Institutionen, die keine Gegenleistung für ihre Tätigkeit erhalten. Die Karte soll allen Personen zugute kommen, die sich in besonderem Maße im sozialen, kirchlichen, kulturellen oder auch sportlichen Bereich für die Gesellschaft einsetzen.
Die Konzeptidee
Zahlreiche Kommunen aus Nordrhein-Westfalen beteiligen sich bereits an dem Projekt und stellen jeweils für ihr Stadtgebiet Ehrenamtskarten aus. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport unterstützt diese Kommunen bei der Umsetzung der Ehrenamtskarte vor Ort. Mittelfristig sollen sich möglichst viele Kommunen in ganz NRW an dem Konzept beteiligen und dadurch landesweit Vergünstigungen ermöglichen.
Alle Informationen des Ministeriums zur landesweit gültigen Ehrenamtskarte erhalten Sie hier: www.ehrensache.nrw.de
Welche Vergünstigungen gibt es?
Die Ehrenamtskarte ermöglicht ihren Besitzern, Ermäßigungen z. B. beim Eintrittspreis in öffentlichen oder privaten Einrichtungen zu erhalten. Darüber hinaus ist geplant, in Zusammenarbeit mit der örtlichen Kaufmannschaft Sonderaktionen durchzuführen. Die Karte gilt in allen teilnehmenden Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes NRW. Auch das Land NRW gewährt für seine Einrichtungen Ermäßigungen.
Hier können Sie alle Vergünstigungsangebote aus Gronau einsehen.
Hier können Sie die Vergünstigungen des Landes NRW einsehen.
Möchten Sie auch Kooperationspartner für die Ehrenamtskarte werden?
Hier können Sie sich die Vereinbarung dazu herunterladen. Einfach ausfüllen und an die Stadt Gronau, -Fachdienst Innere Verwaltung-, 48599 Gronau zurücksenden!
Wie kann ich eine Ehrenamtskarte bekommen?
Die Ehrenamtskarte kann beim Rathaus-Service beantragt werden. Sie können das Antragsformular aber auch hier herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und an die Sadt Gronau senden. Die Beantragung der Karte ist kostenlos. Sie können die Karte auch für einen Dritten beantragen, der die Voraussetzungen für den Kartenbesitz (siehe oben) erfüllt.
Voraussetzungen für den Kartenbesitz
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, um eine Ehrenamtskarte erhalten zu können:
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für die ehrenamtliche Tätigkeit dürfen keine Zahlungen in Form von Aufwandsentschädigungen erfolgen, die über die Erstattung von Kosten hinausgehen
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das Mindestalter für die Vergabe der Karte beträgt 16 Jahre
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das durchschnittliche wöchentliche Engagement beträgt mindestens 5 Stunden oder 250 Jahresstunden (z.B. bei Projekt- oder Saisonarbeiten)
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die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt ausschließlich für Dritte und muss in Gronau erbracht werden
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der Bewerbungsvordruck (link) muss vollständig ausgefüllt und von mindestens 2 Personen (i.d.R. Vorstandsmitgliedern) des Vereins/der Institution unterzeichnet werden
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die Zahl der gleichzeitig ausgegebenen Karten ist für Gronau auf maximal 200 begrenzt. Gehen mehr Anträge ein, zählt das Eingangsdatum.
Besonderheiten
Vorschlagsberechtigt sind Vertreter eingetragener Vereine, bei ehrenamtlicher Arbeit außerhalb von Vereinsstrukturen die Person, die ehrenamtlich tätig ist oder Personen aus deren Umfeld. Ehrenamtliche Arbeit, die außerhalb von Vereinsstrukturen erbracht wird, ist ehrenamtlicher Arbeit im Verein gleichgestellt. Voraussetzung für die Vergabe der Karten ist eine glaubhafte Versicherung, dass die Kriterien eingehalten werden.
Ihre Ansprechpartner:
Rathaus-Service
Tel: 02562/12-345
Innere Verwaltung
Tel. 02562/12-408




