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An dieser Stelle informieren wir Sie über die bisherigen Schritte sowie über das weitere Verfahren in Sachen Innenstadt- und Inselparkentwicklung in Gronau:
Knapp über 400 Bürgerinnen und Bürger folgten am 10.01.2012 der Einladung der Stadt Gronau in die Bürgerhalle, um sich über die drei möglichen Konzepte zur Innenstadt- und Inselparkentwicklung zu informieren. Nach einer Begrüßung durch die Erste Beigeordnete der Stadt Gronau, Sandra Cichon, präsentierten die Firmen Partner Vitale Stadt (PVS),
SEPA Projekt- und Entwicklungsgesellschaft im Städtebau mbH und die Immobilien Treuhand GmbH & Co.KG (ITG) ihre Planungen. Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger nutzten nach jeder Präsentation die Möglichkeit, Fragen zu stellen und ihre Meinung zum vorgestellten Konzept zu äußern. Eine Beschlussfassung erfolgte im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung nicht.
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In der Sitzung am 31.01.2012 fasste der Rat der Stadt Gronau folgenden Beschluss zur Innenstadtentwicklung Gronau:
I. Der Rat der Stadt Gronau nimmt Kenntnis von der Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung, die am 10.01.2012 in der Bürgerhalle stattgefunden hat und in deren Rahmen der Bürgerschaft die alternativen Konzepte zur Errichtung eines innerstädtischen Einkaufszentrums durch die jeweiligen Investoren/Betreiber vorgestellt wurden. Desgleichen nimmt der Rat der Stadt Gronau die Bürgerbeiträge zur Kenntnis, die bislang (24.01.2012) in dem Meinungsforum auf der städtischen Internetseite geäußert wurden.
II. Mit den Oberzielen der Stärkung der mittelzentralen Funktionen der Stadt Gronau, der Attraktivitätssteigerung der gesamten Innenstadt und dem Erhalt der stadt- und naturräumlichen Grundstrukturen und Qualitäten des Inselparks beschließt der Rat der Stadt Gronau:
1. als zukünftige Innenstadterweiterung die Nord-Süd-Ausrichtung des Einkaufszentrums in Fortsetzung der Schulstraße und unter Einbeziehung von minimal der Tropfeninsel. Er weist den Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz an, einen Bebauungsplan aufzustellen, der die Flächen beginnend von der Neustraße über die 1. Insel (Wasser) sowie maximal 1/3 der 2. Insel (Blätterinsel) umfasst. Die Anregungen aus der Bürgerversammlung werden, wenn planerisch möglich, mit einfließen.
2. im Rahmen des B-Plan-Verfahrens ein Verkehrskonzept zu entwickeln, welches die vorhandenen Tiefgaragen und Parkplätze in ein Leitsystem einbindet sowie den Verkehr innerhalb der Innenstadt verteil und somit zu Entlastung der Gidehauser-Straße beiträgt.
3. dass mit der Unterzeichnung einer Entwicklungsvereinbarung ein städtebauliches Gesamtkonzept (Bereich Innenstadt) durch die Stadt entwickelt wird. Die Schulstraße und die Anbindung an die Neustraße werden bis zur Eröffnung des Centers umgebaut.
Auf Grundlage dieses Beschlusses wird die Verwaltung für die nächste Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Umwelt am 14.02.2012 und für die Sitzung des Rates am 29.02.2012 den Beschluss zur Einleitung des Bauleitplanverfahren sowie Vorschläge zur Struktur der Verfahren (räumliche Abgrenzung, Gegenstand der vorgezogenen Beteiligungsverfahren, Ziele der Planung) erarbeiten. Die Beratungen erfolgen jeweils im öffentlichen Teil der Sitzung. Informationen hierzu erhalten Sie im Sitzungsdienst.
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Der Rat der Stadt Gronau fasste am 29.02.2012 auf Empfehlung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz den folgenden Beschluss (einstimmig, bei drei Enthaltungen):
Der Rat der Stadt Gronau beschließt:
1. Die 95. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Inselpark/Innenstadt Nord" und der Bebauungsplan Nr.130 „Inselpark Gronau", 1. Änderung und Ergänzung, Stadtteil Gronau werden gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt für den nachfolgend näher beschriebenen Geltungsbereich. Das Plangebiet umfasst das Gelände des Inselparks zwischen der Bahnhofstraße im Westen der Bahnlinie Enschede – Dortmund im Norden, der Lennestraße im Osten und schließt in der Verlängerung der mittleren Inselschiene an die Neustraße an.
Der geplante Geltungsbereich der vorgenannten Bauleitpläne ist aus der beigefügten Planzeichnung in der Anlage ersichtlich. Die Planzeichnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Mit der Änderung der vorgenannten Bauleitpläne werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
Schaffung von Baurecht für ein innerstädtisches Einkaufszentrums mit einer Verkaufsfläche von maximal 17.500 qm, welches sich ausgehend von der Neustraße nordwärts in den Inselpark erstrecken und mindestens die sog. Wassertropfeninsel und daran direkt anschließend ein Drittel der sog. Blätterinsel umfassen soll.
Die Aufhebung des bislang rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 130 „Inselpark Gronau" und des von dem vorgenannten Plan überlagerten Bebauungsplans Nr. 25-I „Nördliche Innenstadt, Teilbereich I".
2. Die (frühzeitige) Beteiligung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
3. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange ist gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
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In der Ratssitzung am 04.07.2012 erläuterten die Fraktionen im Rat der Stadt Gronau aufgrund eines vorliegenden Bürgerantrages die wesentlichen Beweggründe zur Auswahl des Projektentwicklers zunächst in öffentlicher Sitzung. Seitens der Verwaltung wurden außerdem die wesentlichen Eckpunkte der Entwicklungsvereinbarung genannt.
Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung wurde sodann beschlossen, eine Entwicklungsvereinbarung zur Errichtung eines innerstädtischen Einkaufszentrums mit der SEPA Projekt- und Entwicklungsgesellschaft im Städtebau mbh/HBB GmbH abzuschließen. Die Entwicklungsvereinbarung enthält unter anderem Regelungen, die sich auf die Leistungen des Projektentwicklers und auf die Mitwirkungshandlungen der Stadt Gronau beziehen. Bis spätestens zum 30. September 2013 sollen wesentliche Voraussetzungen für die Errichtung eines innerstädtischen Einkaufszentrums (insbesondere der Erwerb der erforderlichen Grundstücke) zur nachhaltigen Stärkung der mittelzentralen Einzelhandelsfunktion der Stadt Gronau geschaffen werden. Weitere Details sollen im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages geregelt werden. Über wesentliche Entwicklungen wird die Öffentlichkeit selbstverständlich informiert.
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Nachdem der Rat in seiner Sitzung am 4. Juli 2012 beschlossen hatte, eine Entwicklungsvereinbarung zur Errichtung eines innerstädtischen Einkaufszentrums mit der SEPA GmbH/HBB GmbH abzuschließen, folgte am 19.07.2012 die offizielle Unterzeichnung im Gronauer Rathaus. Die Entwicklungsvereinbarung enthält unter anderem Regelungen, die sich auf die Leistungen des Projektentwicklers und auf die Mitwirkungshandlungen der Stadt Gronau beziehen. Bis spätestens zum 30. September 2013 sollen wesentliche Voraussetzungen für die Errichtung eines innerstädtischen Einkaufszentrums (insbesondere der Erwerb der erforderlichen Grundstücke) geschaffen werden.
Im Rahmen des Termins besprachen Bürgermeister Karl-Heinz Holtwisch und Stadtbaurat Frank Vetter mit den Projektentwicklern die nächsten Verfahrensschritte für die Errichtung des Einkaufzentrums. Diese sehen unter anderem die Vorbereitung eines Einzelhandelsgutachtens, die Vorabstimmung mit der Bezirksregung Münster und die Öffentlichkeitsbeteiligung für den noch zu erstellenden Bebauungsplan vor.
Foto (v.l.): Dipl. Ing. Thomas Weinig (SEPA Projekt- und Entwicklungsgesellschaft mbH), Bürgermeister Karl-Heinz Holtwisch und der Geschäftsführer der HBB Hanseatische Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Harald Ortner, unterzeichneten jetzt die Entwicklungsvereinbarung zur Errichtung eines innerstädtischen Einkaufszentrums in Gronau.
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Der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz beschloss am 18.09.2012, dass unter Berücksichtigung der beschlossenen Entwicklungsvereinbarung mit der SEPA GmbH/HBB GmbH zur Errichtung eines innerstädtischen Einkaufszentrums die (frühzeitige) Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB lediglich auf Grundlage des vorliegenden Konzeptes der SEPA/HBB durchgeführt werden.
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Öffentliche Bekanntmachung 95. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 130 »Inselpark Gronau«, 1. Änderung und Ergänzung, Stadtteil Gronau vom 17.10.2012
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Einstimmig hat der Rat der Stadt Gronau im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung am Mittwochabend (19. Dezember) beschlossen, einen Nachtrag zur Entwicklungsvereinbarung mit der SEPA Projekt- und Entwicklungsgesellschaft mbH/HBB Hanseatische Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH abzuschließen.
Zum Hintergrund: Die am 19. Juli 2012 geschlossene Entwicklungsvereinbarung mit der SEPA/HBB enthält Regelungen, die sich auf die Leistungen des Projektentwicklers und auf die Mitwirkungshandlungen der Stadt Gronau beziehen. In der Vereinbarung wurde dem Projektentwickler unter anderem eine Frist bis zum 31.12.2012 eingeräumt, um das in der Planung berücksichtigte Grundstück an der Neustraße zu sichern.
Da die Verhandlungen zwischen dem Eigentümer und dem Projektentwickler bisher nicht erfolgreich waren, soll diese Frist durch einen Nachtrag bis zum 31.03.2013 verlängert werden. Fraktionsübergreifend bestand in der Ratssitzung Einigkeit, dass die Anbindung des Einkaufszentrums an die Neustraße oberste Priorität habe. Um die Planungen jedoch konsequent weiter voranzutreiben und die Innenstadt schnellstmöglich zu stärken, bestände nach Ablauf der Frist die Möglichkeit, zunächst hinter dem Grundstück an der Neustraße Richtung Inselpark mit der Umsetzung zu beginnen. Die Erschließung über die Neustraße bliebe aber auch dann weiterhin vorrangiges Ziel.
Die Regelung, dass die Stadt Gronau dem Projektentwickler bis spätestens zum 30.09.2013 die erforderlichen städtischen Grundstücke zum Kauf anbietet, bleibt bestehen.
Da es sich um eine Vertragsangelegenheit handelt, erfolgte die Beratung in nichtöffentlicher Sitzung. Über weitere Verfahrensschritte wird die Öffentlichkeit selbstverständlich auch zukünftig informiert.
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Pressemitteilung vom 05.04.2013:
Am 31.03.2013 ist eine Frist der Entwicklungsvereinbarung zur Errichtung eines innerstädtischen Einkaufszentrums, die die Stadt Gronau mit dem Projektentwickler SEPA/HBB im vergangenen Jahr geschlossen hatte, abgelaufen. Danach sollten bis zu diesem Zeitpunkt die in der Planung berücksichtigten Grundstücke gesichert werden, um eine direkte Anbindung an die Neustraße zu ermöglichen. Die Stadt Gronau hat nun nach Ablauf der Frist den Projektentwickler gebeten, den derzeitigen Sachstand darzustellen.
Da die Verhandlungen zwischen dem Eigentümer und der SEPA/HBB in der Vergangenheit nicht erfolgreich waren, beschloss der Rat der Stadt Gronau im Dezember letzten Jahres einstimmig, die bisherige Frist (31.12.2012) bis zum 31.03.2013 zu verlängernFraktionsübergreifend bestand in der Ratssitzung Einigkeit, dass die Anbindung des Einkaufszentrums an die Neustraße oberste Priorität habe. Der Beschluss des Rates beinhaltet, um die Innenstadt schnellstmöglich zu stärken, die Möglichkeit, hinter dem Grundstück an der Neustraße Richtung Inselpark mit der Umsetzung des Einkaufszentrums zu beginnen. „Die Erschließung über die Neustraße bleibt aber auch weiterhin unser vorrangiges Ziel“, so Bürgermeisterin Sonja Jürgens.
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