Veranstaltungen in Gronau
ab Juli 2010
Demnächst "live" bei uns ...
05.08.2010 – Dinkie on wheels
19.30 Uhr ( Inline-Skating-Tour )
07.08.2010 – Party- und Schlagernacht
17.00 Uhr mit DJ Ötzi,
Christ Roberts u.a.
13.08.2010 – Portico Quartet
( Reihe: Summerwinds )
20.00 Uhr rock’n’popmuseum
21.08.2010 – Auf die Ohren
( Festival am Museum )
17.00 Uhr mit: BossHoss,
Wohnraumhelden u.a.
02.09.2010 – Dinkie on wheels
19.30 Uhr ( Inline-Skating-Tour )
Ausbildungsstellen der Stadt Gronau
zum 01. August 2011
(Bewerbungsende 22.08.2010)
Neue VHS-Kurse starten in Kürze
Weitere
Informationen
zum Kursangebot
Niederländisch für Anfänger
Studienreise in den Harz
vom 13.-17.10.2010
Loslösegruppen für Kinder
von 2 und 3 Jahren
Alle Infos zur Ehrenamtskarte
Hier geht`s zum Bewerbungsformular
Ist doch Ehrensache...hier gibt's die Ehrenamtskarte! 23.12.2008
Wir sagen "Danke" ...und möchten Ihr bürgerschaftliches Engagement anerkennen.
Wofür steht der Begriff Ehrenamtskarte?
Die Karte richtet sich insbesondere an die „stillen Helfer/innen“ in Vereinen und Institutionen, die keine Gegenleistung für ihre Tätigkeit erhalten. Die Karte soll allen Personen zugute kommen, die sich in besonderem Maße im sozialen, kirchlichen, kulturellen oder auch sportlichen Bereich für die Gesellschaft einsetzen.
Die Konzeptidee
An dem Einführungsprojekt beteiligen sich bislang 11 Kommunen und Kreise aus ganz NRW. Die Städte Gronau, Rheine und Arnsberg werden noch in diesem Jahr als "Pilotgruppe" starten und die Karten aushändigen. Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW (Kurz: MGFFI) unterstützt diese Kommunen bei der Umsetzung der Ehrenamtskarte vor Ort. Mittelfristig sollen sich möglichst viele Kommunen in ganz NRW an dem Konzept beteiligen und dadurch landesweit Vergünstigungen ermöglichen.
Alle Informationen des Ministeriums zur landesweit gültigen Ehrenamtskarte erhalten Sie hier: www.ehrensache.nrw.de
Welche Vergünstigungen gibt es?
Die Ehrenamtskarte ermöglicht ihren Besitzern, Ermäßigungen z. B. beim Eintrittspreis in öffentlichen oder privaten Einrichtungen zu erhalten. Darüber hinaus ist geplant, in Zusammenarbeit mit der örtlichen Kaufmannschaft Sonderaktionen durchzuführen. Die Karte gilt in allen teilnehmenden Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes NRW. Zum jetzigen Zeitpunkt haben 11 Kommunen und der Kreis Siegen-Wittgenstein beschlossen, an dem Pilotprojekt teilzunehmen und Vergünstigungen anzubieten. Auch das Land NRW gewährt für seine Einrichtungen Ermäßigungen.
Hier können Sie alle Vergünstigungsangebote aus Gronau einsehen.
Hier können Sie die Vergünstigungen des Landes NRW einsehen.
Möchten Sie auch Kooperationspartner für die Ehrenamtskarte werden?
Hier können Sie sich die Vereinbarung dazu herunterladen. Einfach ausfüllen und an die Stadt Gronau, -Fachdienst Innere Verwaltung-, 48599 Gronau zurücksenden!
Wie kann ich eine Ehrenamtskarte bekommen?
Die Ehrenamtskarte kann beim Rathaus-Service beantragt werden. Sie können das Antragsformular aber auch hier herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und an die Sadt Gronau senden. Die Beantragung der Karte ist kostenlos. Sie können die Karte auch für einen Dritten beantragen, der die Voraussetzungen für den Kartenbesitz (siehe oben) erfüllt.
Voraussetzungen für den Kartenbesitz
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, um eine Ehrenamtskarte erhalten zu können:
-
im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit dürfen keine Zahlungen erfolgen, die über eine Aufwandsentschädigung für entstandene Kosten hinausgehen
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das Mindestalter für die Vergabe der Karte beträgt 16 Jahre
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das durchschnittliche wöchentliche Engagement beträgt mindestens 5 Stunden oder 250 Jahresstunden (z.B. bei Projekt- oder Saisonarbeiten)
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die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt ausschließlich für Dritte und muss in Gronau erbracht werden
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der Bewerbungsvordruck (link) muss vollständig ausgefüllt und von mindestens 2 Personen (i.d.R. Vorstandsmitgliedern) des Vereins/der Institution unterzeichnet werden
-
die Zahl der gleichzeitig ausgegebenen Karten ist für Gronau auf maximal 200 begrenzt. Gehen mehr Anträge ein, zählt das Eingangsdatum.
Besonderheiten
Vorschlagsberechtigt sind Vertreter eingetragener Vereine, bei ehrenamtlicher Arbeit außerhalb von Vereinsstrukturen die Person, die ehrenamtlich tätig ist oder Personen aus deren Umfeld. Ehrenamtliche Arbeit, die außerhalb von Vereinsstrukturen erbracht wird, ist ehrenamtlicher Arbeit im Verein gleichgestellt. Voraussetzung für die Vergabe der Karten ist eine glaubhafte Versicherung, dass die Kriterien eingehalten werden.
Ihre Ansprechpartner:
Rathaus-Service
Tel: 02562/12-345
Innere Verwaltung
Tel. 02562/12-408




