Steuerwesen

Anmerkungen

Der Aufgabenbereich „Steuern“ ist für die zeitnahe und vollständige Besteuerung und Gebührenerhebung aller Steuer- und Gebührenpflichtigen in den Bereichen Gewerbe-, Grund-, Hunde- und Vergnügungssteuern, der Müllabfuhr- und Straßenreinigungsgebühren, der C-Beiträge sowie der Kanalbenutzungsgebühr (Niederschlagswasser) zuständig.