Stabsstelle 351.0 Jugendhilfeplanung

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgeeignet

Anmerkungen

Allgemeine Aufgabenbeschreibung der Stabsstelle:

Es ist die Aufgabe der Jugendhilfeplanung, die Bedarfe der Adressaten und Nutzer_innen (Kinder, Jugendliche und Personensorgeberechtigte) hinsichtlich der Jugendhilfeangebote und -maßnahmen unter Einbeziehung der in der Jugendhilfe agierenden Träger und der Adressaten und Nutzer_innen selbst (Partizipation) festzustellen. Die Stabsstelle hat eine Maßnahmenplanung aufzustellen, damit ausreichend und zeitnahe Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendhilfe zur Verfügung stehen.


Zugehörige Mitarbeitende