Betriebskostenabrechnung der Kindertageseinrichtungen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Betriebskosten für die Träger der Kindertageseinrichtungen werden nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz), auf der Basis von sogenannten Kindpauschalen berechnet, bewilligt und ausgezahlt. Die hierfür zu treffende Bedarfsfeststellung erfolgt durch die Jugendhilfeplanung.

    Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) beteiligt sich an den Kosten der Kindertagesbetreuung. Die Abrechnung der Betriebskosten erfolgt zwischen den Trägern der Kindertageseinrichtungen, dem Jugendamt und dem Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL).

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende