Wirtschaftliche Jugendhilfe

  • Leistungsbeschreibung

    Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist innerhalb des Fachdienstes Jugend, Schule und Sport zuständig für die finanzielle Abwicklung von ambulanten, teilstationären und stationären Erziehungshilfen sowie für die Erhebung und Heranziehung von Kostenbeiträgen bei teilstationären und stationären Jugendhilfen. Zudem erfolgt die finanzielle Abrechnung mit den freien Trägern, Heimen, Pflegeeltern etc.

  • Rechtsgrundlage