Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

  • Leistungsbeschreibung

    Das Gewerbezentralregister wird beim deutschen Bundesamt für Justiz geführt. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat.

    Das Gewerbezentralregister enthält: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagung, Rücknahme von Erlaubnissen), Bußgeldentscheidungen mit einer Geldbuße von mehr als 200€ bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung, Bestimmte strafrechtliche Verurteilungen gegen Gewerbetreibende

  • Verfahrensablauf

    Antragstellung mit Wohnsitz in der BRDpersönlich durch Antragsteller bei der zuständigen Gewerbebehörde, schriftlich durch Antragsteller mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift bei der zuständigen Gewerbebehörde.

    Antragstellung mit Wohnsitz außerhalb der BRD: schriftlich durch Antragsteller bei der Registerbehörde. Die Anschrift für die schriftliche Beantragung lautet: Bundesamt für Justiz, -Gewerbezentralregister -, 53094 Bonn.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Personalausweis oder Reisepass

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr beträgt 13,00 €

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt zwei bis drei Wochen

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Auf der Internetseite des Budeszentralregisters in Bonn finden Sie weitere Informationen zum Gewerbezentralregister (zum Beispiel über den Inhalt des Registers, das Löschen von Eintragungen oder die Antragstellung aus dem Ausland).


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende