Gewerberegisterauskunft

  • Leistungsbeschreibung

    Das Gewerberegister enthält die angezeigten Daten aller gewerblichen Betriebe der jeweiligen Gemeinde. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten. Die einfache Gewerberegisterauskunft umfasst den Namen des Betriebes, die ausgeübte Tätigkeit und die Betriebsadresse. Diese Grunddaten der Gewerbetreibenden sind allgemein zugänglich. Es ist nicht erforderlich, dass Gewerbetreibende der Weitergabe dieser Daten zustimmen.

    Die erweitere Gewerbeauskunft wird nur erteilt, wenn ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird. Ein rechtliches Interesse besteht beispielsweise, wenn der Antragsteller Rechtsansprüche geltend machen möchte, z.B. zur Durchsetzung von Forderungen.

  • Verfahrensablauf

    Die einfache und die erweiterte Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie schriftlich, per Telefax oder per Mail beantragen. Neben der Angaben zu Ihrer eigenen Person sollten Sie die Ihnen bekannten Daten zum gesuchten Betrieb nennen, z.B. Name des Betriebs, Name des Gewerbetreibenden, die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bei der erweiterten Gewerberegisterauskunft müssen Sie zusätzlich Dokumente zum Nachweis des rechtlichen Interesses beifügen (Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen).

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr beträgt 15,00 €.

  • Bearbeitungsdauer

    Innerhalb von 7 Tagen.

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende