Abmelden von Kraftfahrzeugen (Außerbetriebsetzung)

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie die Zulassung Ihres Fahrzeuges beenden möchten, dann erfolgt dies durch die Außerbetriebsetzung. Nach Außerbetriebsetzung durch die Stadt Gronau informieren wir den Kreis Borken und der wiederum informiert Ihren Haftpflichtversicherer und die Zollverwaltung automatisch über die erfolgte Außerbetriebsetzung. Sie müssen sich also nicht darum kümmern.

    Auch nach der Außerbetriebsetzung darf am selben Tag eine Rückfahrt auf direktem Weg nach Hause unter Nutzung des entsiegelten Kennzeichens durchgeführt werden. Dieses klären Sie bitte vorab mit Ihrer Versicherung.  Bei einer Übernahme des alten Kennzeichens auf Ihr neues Fahrzeug ist eine Rückfahrt mit dem abgemeldeten Fahrzeug nicht zulässig.

    Sollten die Dienstsiegel bereits vor der Außerbetriebsetzung widerrechtlich entfernt worden sein, kann das amtliche Kennzeichen nicht wieder verwendet werden, da das Kennzeichen für 10 Jahre gesperrt wird.

     

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Kennzeichen
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)


  • Welche Gebühren fallen an?

    • für alle Fahrzeuge 16,50 €