Allgemeiner Sozialer Dienst

  • Leistungsbeschreibung

    Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) unterstützt und berät Kinder, Jugendliche und Familien bei der Klärung von Erziehungsfragen aber auch bei der Bewältigung von Krisen und Problemlagen in der Familie.

    Dabei können unterschiedliche Unterstützungsangebote zum Tragen kommen. Dies wird individuell auf die Hilfesuchenden und deren Bedarfe abgestimmt.

    Im Rahmen des Kinderschutzes wird der ASD tätig bei Verdachtsfällen von Vernachlässigung, körperlicher und seelischer Gewalt sowie Missbrauch an Minderjährigen. Hier gewährt der ASD Schutz und kann auch ohne Kenntnis der Eltern / Sorgeberechtigten von Kindern und Jugendlichen kontaktiert werden. Dies bezieht sich sowohl auf den Schutzauftrag, als auch auf eine allgemeine Beratung oder andere Hilfebedarfe.

    Im Wesentlichen umfasst das Aufgabengebiet des ASD:

    • die Allgemeine Beratung z.B. bei Erziehungsfragen 
    • die Beratung bei Trennung und Scheidung
    • die Beratung bei der Gestaltung und Ausübung von Umgang
    • Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung
    • Hilfen zur Erziehung (ambulant, teilstationär, stationär)
    • Hilfen für junge Volljährige

    den Schutz bei Kindeswohlgefährdung

  • Rechtsgrundlage