Anmeldung von Einwohnern (Zuzug und Umzug innerhalb der Gemeinde)
Leistungsbeschreibung
Innerhalb zwei Wochen nach Einzug müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, wenn Sie nach Gronau gezogen sind oder innerhalb des Ortes die Wohnung gewechselt haben.
Die erforderlichen Vordrucke erhalten Sie beim Rathaus-Service.
Die Anmeldung ist vom Meldepflichtigen oder seinem Vertreter mit allen angeführten Unterlagen abzugeben bzw. vorzulegen.Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Identitätskarte oder Nationalpass ggf. mit Aufenthaltserlaubnis
- Vordruck „Anmeldung bei der Meldebehörde“ ggf. „Beiblatt zur Anmeldung“ - bei persönlicher Vorsprache nicht erforderlich
- Wohnungsgeberbestätigung
Bei einem Zuzug aus dem Ausland bringen Sie zur Anmeldung bitte auch ihre Abmeldebestätigung, Ihre Geburtsurkunde und/oder ggf. Ihre Heiratsurkunde mit.
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen keine Gebühren
Anträge / Formulare
- Anmeldung von Einwohnern(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Beiblatt zur Anmeldung(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Wohnungswechsel Kind(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Wohnungsgeberbestätigung (Schriftformerfordernis: Keine Angaben)