Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Leistungsbeschreibung

    Sind Sie innerhalb des Kreisgebietes umgezogen? In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Fahrzeugpapiere zu aktualisieren. 

    Eine Anschriftenänderung kann ebenfalls erfolgen, wenn Sie von außerhalb ins Kreisgebiet gezogen sind. Die Unterlagen werden dann mit dem Zulassungsservice zum Straßenverkehrsamt geschickt (siehe Zulassungsservice).

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültigen Personalausweis bzw. Reisepass (bei Bürgern anderer Länder den Nationalpass ggf. mit Aufenthaltserlaubnis)
    • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Welche Gebühren fallen an?

    10,80 Euro