Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonne

  • Leistungsbeschreibung

    Bitte beachten Sie vor Antragstellung folgende Hinweise: Info zur Zulassung einer Entsorgungsgemeinschaft


    Einen Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonne können Sie stellen, wenn Sie

    • eine Entsorgungsgemeinschaft mit Ihrem Nachbarn bilden (Gemeinschafts-Biotonne) oder
    • Ihre Bioabfälle vollständig und ordnungsgemäß im eigenen Garten verwerten

    Eine Entsorgungsgemeinschaft zwischen Eigentümern ist nur für zwei unmittelbar benachbarte oder zwei gegenüberliegende Grundstücke möglich.

    Ein Befreiungsantrag kann nur vom Grundstückseigentümer gestellt werden. Mieterhaushalte wenden sich bitte an ihre Vermieter.  Für jedes Grundstück ist ein gesonderter Antrag zu stellen.


    Die Anträge erhalten Sie beim Rathaus-Service, wo Sie ihn ausgefüllt auch wieder abgeben können. Der Rathaus-Service leitet Ihren Antrag dann an den Fachdienst Allgemeine Bauverwaltung (Abfallberatung) zur Entscheidung weiter.

  • Anträge / Formulare