Ausländerangelegenheiten

  • Leistungsbeschreibung

    Sie erhalten beim Rathaus-Service folgende Unterlagen:


    • Antrag Erteilung Aufenthaltserlaubnis (bei Zuzug aus dem Ausland)
    • Antrag Aufenthaltsanzeige (bei Zuzug von EU-Angehörigen)
    • Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis
    • Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung von Reiseausweisen oder Ausweisersatzpapiere
    • Verpflichtungserklärung (Einladung)


    Sofern eine persönliche Vorsprache beim Kreis Borken (Ausländerbehörde) nicht erforderlich ist, leiten wir die Unterlagen für Sie zur Ausländerbehörde weiter.  
     
     

    Der beantragte elektronische Aufenthaltstitel kann persönlich oder von einem Bevollmächtigten abgeholt werden, sofern Sie eine entsprechende Benachrichtigung von der Ausländerbehörde des Kreises Borken erhalten haben.
     
     

    Darüber hinaus bietet die Ausländerbehörde des Kreises Borken alle 14 Tage einen Sprechtag im Büro des Integrationsteams, Neustraße 2, 48599 Gronau, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr an. Den Termin des nächsten Sprechtages teilen wir Ihnen gerne mit.

  • Anträge / Formulare