Befreiung von Rundfunkgebühren

  • Leistungsbeschreibung

    Grundsätzlich sind volljährige Bürgerinnen und Bürger beitragspflichtig. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem sie erstmals in einer Wohnung wohnen, nach dem Melderecht dort gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind. Wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner den Rundfunkbeitrag zahlt, brauchen die übrigen in der Wohnung lebenden Personen keinen Beitrag zu zahlen.

    Es gibt die Möglichkeit, aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen. 

    Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags wird nur auf Antrag und nur durch den "ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln" ausgesprochen. 

    Ihren Antrag können Sie auch im Rathaus-Service einreichen.
    Bitte bringen Sie hierzu die erforderlichen Nachweise und Ihre Beitragsnummer mit.