Fischereischein

  • Leistungsbeschreibung

    Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss Inhaber eines Fischereischeins sein, der von der zuständigen Gemeinde ausgestellt wird. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in NRW erfolgreich abgelegt haben. Nähere Informationen zu den Prüfungsvoraussetzungen werden bei den unteren Fischereibehörden der Kreise und kreisfreien Städte zur Verfügung gestellt.


    Jugendliche, die mindestens 10 Jahre alt sind, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich den Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    für die Erstausstellung:

    • Fischereiprüfung (für einen Jugendfischereischein nicht erforderlich)
    • ein aktuelles Lichtbild


    für die Verlängerung:

    • Ihren Fischereischein
    • ggf. ein aktuelles Lichtbild, wenn der bisherige Fischereischein voll ist


    Hinweis:
    Sofern Sie nicht in Deutschland wohnen, wird darüber hinaus ein Nachweis über Ihre aktuelle Anschrift im Ausland und ein Nachweis über Ihre Fischereikenntnisse benötigt. In diesen Fällen darf der Fischereischein nur als Jahres-Fischereischein ausgestellt werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    • Jahres-Fischereischein: 16,00 €
    • Fünfjahres-Fischereischein: 48,00 €
    • Jugendfischereischein: 8,00 €