Führerscheinangelegenheiten

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Erteilung oder Umtausch eines Führerscheins ist der Kreis Borken zuständig. Die Anträge können Sie jedoch auch im Rathaus-Service stellen. Wir leiten diese anschließend für Sie an den Kreis Borken weiter.


    Den Umtausch Ihres bisherigen Führerscheines in einen EU-Kartenführerschein können Sie auch im Rathaus-Service beantragen. Dies gilt auch bei Ablauf der Gültigkeit. 


  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Klasse A1, A, B, BE, M, L, T

    • Sehtestbescheinigung
    • Nachweis über die Teilnahme an einem "Erste Hilfe Kurs" oder "Lebensrettende Maßnahmen am Unfallort"
    • Meldebestätigung (wird Ihnen im Rathaus-Service ausgestellt)
    • Antrag 
    • Lichtbild (biometrietauglich)
    • Personalausweis


    Klasse C1, C1E, C, CE

    • Augenärztliches Gutachten
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, müssen eine ärztliche Bescheinigung und einen augenärztlichen Nachweis über die Sehleistung mitbringen, wenn sie Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse 2 sind bzw. den vollen Umfang der Klasse 3 (Fahrzeugkombinationen/ Züge über 12 t) beibehalten wollen)
    • Nachweis über die Teilnahme an einem "Erste-Hilfe-Kurs"
    • Meldebestätigung (wird Ihnen im Rathaus-Service ausgestellt)
    • Antrag 
    • Lichtbild (biometrietauglich)
    • Personalausweis


    Umtausch (EU-Kartenführerschein)

    Sie können den Umtausch Ihres bisherigen Führerscheines in einen EU-Kartenführerschein beantragen. Ihr persönliches Erscheinen ist erforderlich. Zudem benötigen Sie:

    • Ihren alten Führerschein
    • ein biometrietaugliches Lichtbild
  • Welche Gebühren fallen an?

    • bei einfachem Umtausch:  25,30 €
    • bei FS-Umtausch mit Verlängerung Kl. CE, unter Vorlage der ärztlichen Bescheinigungen:  35,50 €
    • Meldebestätigung: 5,10 €