Fundsachen

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Fundsache / ein Fundtier ist umgehend zu melden bzw. abzugeben. 

    Die Fundanzeige ist auch online möglich - siehe rechts.


    Natürlich können Sie bei uns auch nachfragen, wenn Sie etwas verloren haben. Täglich werden dem Rathaus-Service Fundgegenstände gemeldet.

    Vermissen auch Sie einen Gegenstand oder ein Tier?


    Die Fundgegenstände der letzten Monate können Sie hier einsehen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Wird eine beim Rathaus-Service aufbewahrte Fundsache abgeholt, so wird eine Verwaltungsgebühr fällig.
    Die Höhe richtet sich u.a. nach dem Wert der Fundsache.
    Für Fundsachen hat der Eigentümer dem Finder evtl. Finderlohn zu zahlen.

    Eine Bescheinigung für die Versicherung wird ausgestellt (Gebühr 2,50 €).

  • Was sollte ich noch wissen?

    Wo wird eine Fundsache aufbewahrt?

    Große Fundsachen, zum Beispiel Fahrräder oder Mopeds, können Sie dienstags in der Zeit von 14.30 - 15.00 Uhr an der Außenstelle des Fundbüros – Zentrale Bau und Umweltdienste - abgeben, wenn Sie die Fundsache nicht zu Hause aufbewahren können. Während dieser Zeit werden auch Fundräder, Mopeds pp. an den Verlierer ausgegeben.

    Große Fundsachen, z. B. Fahrräder und Tiere, können Sie auch zu Hause aufbewahren.

    Die sonstigen Fundsachen werden direkt im Rathaus-Service verwahrt.

    Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate.

    Bei Tieren und leichtverderblichen Gütern beträgt die Aufbewahrungsfrist 2 - 4 Wochen, da die Aufbewahrungskosten vergleichsweise hoch sind.