Grundsteuer

  • Leistungsbeschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
     Grundbesitz sind

    • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
    • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

    Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

    Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

  • Verfahrensablauf

    Wird das Formular „Vereinbarung über die Zahlung von Grundbesitzabgaben“ eingereicht, ist die Umschreibung der Grundbesitzabgaben innerhalb des Jahres zum darin eingetragenen Monat möglich.

    Im Regelfall sind die Grundsteuern in Quartalsraten zur Mitte des Quartals (15.02., 15.05, 15.08., 15.11) zu zahlen. Hierüber erhält der Steuerpflichtige Ende Januar / Anfang Februar für das laufende Jahr den Steuerbescheid.


    Beim Verkauf eines Grundstücks erfolgt vom Finanzamt Ahaus eine Zurechnungsfortschreibung des Einheitswertes auf den neuen Eigentümer. Diese Zurechnungsfortschreibung erfolgt auf den 01. Januar des folgenden Jahres, in dem das Grundstück auf den neuen Eigentümer übergegangen ist. An diesen Grundlagenbescheid des Finanzamtes ist die Stadt Gronau gebunden.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch bei der Stadt Gronau
    • Gegen den Einheitswertbescheid / Grundsteuermessbescheid ist der Einspruch beim Finanzamt Ahaus möglich
  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Bei Fragen zur Höhe der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer, also zum Grundsteuermessbetrag, ist das Finanzamt Ahaus der richtige Ansprechpartner.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende