Kindertagespflege

  • Leistungsbeschreibung

    Erziehungspartnerschaften:

    Für ein gutes Gelingen ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Tagespflegepersonen erforderlich. Beide müssen ihre Erziehungsvorstellung, aber auch praktische Dinge wie Betreuungszeiten, Eingewöhnung etc. miteinander abstimmen und ihre Erfahrungen mit dem Kind in einem intensiven Gespräch austauschen.


    1. Bedarfsgerechte Beratung

    unter Einbeziehung des gesetzlichen Erziehungs-, Bildungs-, Förderungs- und Betreuungsauftrags

    • für Eltern und
    • Kindertagespflegepersonen


    unter Berücksichtigung:

    • spezieller, individueller und familiärer Besonderheiten,
    • familienähnlicher Strukturen,
    • weitestmöglicher Flexibilität
    • interkultureller Gegebenheiten
    • der Inklusion


    2. Fachliche Praxisanleitung

    und Förderung der Erziehungs- und Bildungskompetenz.


    3. Vermittlung

    von 0 - 14 jährigen Kindern

    • nach persönlicher Antragstellung der Eltern/Elternteile beim Trägerverbund
    • in der Regel im Haushalt der Tagespflegepersonen
    • im Ausnahmefall im Haushalt der Eltern


    von Tagespflegepersonen

    • in Qualifizierungsmaßnahmen
    • in Fort- und Weiterbildung und deren Werbung
    • Unterstützung beim Finden einer "Ersatz-Kindertagespflege" (Tandem-Tagespflege) für eventuelle Ausfallzeiten (Krankheit, Unfall, etc.)


    3. Professionalität

    Überprüfung und Feststellung der Eignung von Tagespflegepersonen zur Erlangung der Pflegeerlaubnis

    • Mindestalter 21 Jahre
    • mindestens Hauptschulabschluss
    • abgeschlossene Qualifikation gemäß DJI oder pädagogische Berufsausbildung
    • geeignete, kindgerechte Räumlichkeiten
    • Erste-Hilfe-Kurs für Kleinkinder 
    • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller im Haushalt lebenden Erwachsenen
    • Austausch und Koorperation mit dem Fachdienst Kindertagespflege und anderen Tagespflegepersonen
    • Jährliche Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
    • Erstellen von Bildungsdokumentationen
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Finanzierung erfolgt durch öffentliche Mittel, wobei die Erziehungsberechtigten ihrem Einkommen entsprechend einen Kostenbeitrag zu leisten haben.

  • Unterstützende Institutionen

    • Familienzentren
    • Kindertagesstätten
    • Diakonie
    • SkF (Sozialdienst katholischer Frauen)

An wen muss ich mich wenden?

An die Kindertagespflege Gronau im Trägerverbund Skf Ahaus/Vreden e.V. und Diakonie WesT e.V.

  • Bezirk I Gronau Ost:       Mechtild Glandorf (Diplom Sozialarbeiterin), Telefon: 02562/70111-23, @:glandorf@kindertagespflegegronau.de 
  • Bezirk II Gronau Mitte:   Petra Kluska (Erziehungswissenschaftlerin M.A.), Telefon: 02562/70111-25, @:kluska@kindertagespflegegronau.de 
  • Bezirk III Gronau West:  Angelika Pflugrad (Diplom Sozialpädagogin), Telefon: 02562/70 111-24, @:angelika.pflugrad@diakonie-west.de
  • Bezirk IV Gronau Epe:    Anne Lütke Wissing & Monika Schepers (Diplom Sozialpädagogin), Telefon: 02562/70 111-22,
    @:anne.luetke-wissing@diakonie-west.de, @:monika.schepers@diakonie-west.de

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende