Melderegisterauskunft

  • Leistungsbeschreibung

    Die Meldebehörde darf nur Auskunft über folgende Daten einzelner bestimmter Personen erteilen (einfache Melderegisterauskunft nach § 44 BMG):

    • Familienname
    • Vornamen
    • Doktorgrad
    • derzeitige Anschriften
    • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

     

    Soweit Melderegisterauskünfte zur gewerblichen Nutzung erfragt werden, ist der Zweck der Anfrage anzugeben und die Melderegisterauskunft ausschließlich zu diesem Zweck zu verwenden. Darüber hinaus ist zu erklären, dass die Daten nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwendet werden. 

    Soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, darf zu den in § 44 Abs. 1 BMG genannten Daten einzelner bestimmter Personen eine erweiterte Melderegisterauskunft (§ 45 BMG) erteilt werden über z.B. frühere Namen, Geburtsdatum.

  • Welche Gebühren fallen an?

    • einfache Melderegisterauskunft: 11,- € / Person
    • erweiterte Melderegisterauskunft: 15,- € / Person
    • Archivauskunft: 15,- € bis 50,- € / Person

    Sie können die Gebühr im Voraus auf das Konto der Stadtkasse Gronau (Westf.) bei der Sparkasse Westmünsterland unter Angabe des Kassenzeichens 99999.01600 überweisen:

    • IBAN: DE25 4015 4530 0000 0031 94
    • BIC: WELADE3WXXX


    Sobald der Zahlungseingang festgestellt wird, erhalten Sie die Melderegisterauskunft. 

    Sie können Ihrer Anfrage auch einen Verrechnungsscheck beifügen.

  • Anträge / Formulare