Parkausweise
Leistungsbeschreibung
Der Fachdienst 132: Sicherheit und Ordnung ist für die Ausstellung von Parkausweisen für Handwerker und soziale Einrichtungen (Ausnahmegenehmigungen) (§46 STVO) zuständig.
Verfahrensablauf
Die Ausnahmegenehmigungen der Parkausweise für Handwerker (Bau-/Installation-/Reparatur-/Auslieferungsarbeiten) und soziale Einrichtungen (z.B. Pflegedienste) müssen schriftlich beantragt werden.
Voraussetzungen
Eine Ausnahmegenehmigung kann erteilt werden für Fahrzeuge, die als Werkstattwagen fest ausgebaut sind oder erkennbar (z. B. Auf- und Einbauten, großflächige dauerhafte Beschriftung, Mitführen von Werkzeugen oder Arbeitsmaterial in größerem Umfang) als solche oder für Transport- oder Servicezwecke genutzt werden.
In der Regel sind dies ausschließlich firmeneigene Lkw, Kleinlastwagen oder Kastenwagen. Pkw werden grundsätzlich nicht als Fahrzeug in diesem Sinne anerkannt, es sei denn, sie weisen erkennbare o.a. Merkmale auf.
Welche Gebühren fallen an?
60,- € pro Jahr (5,- € pro Monat)
Bearbeitungsdauer
3 bis 8 Werktage
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Park-Ausnahmegenehmigung (Antrag)(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)