Personalausweis / vorläufiger Personalausweis

  • Leistungsbeschreibung

    Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn, sie haben einen gültigen Reisepass. Der Antrag kann nur persönlich beim Rathaus-Service gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss.

    Sollte ein Personalausweis kurzfristig benötigt werden, besteht die Möglichkeit der zusätzlichen Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. Die hierfür zu entrichtende Gebühr beträgt 10,00 €.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Ihren Personalausweis (auch wenn er ungültig ist)
    • und/oder Ihren Kinderreisepass
    • Ihre letzte Personenstandsurkunde (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde)
    • ggf. Nachweis über die Namensänderung
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
    • ggf. Zustimmungserklärung + Ausweise der gesetzlichen Vertreter (bei Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)
    • ggf. Bestellungsurkunde (wenn ein gesetzlicher Betreuer bestellt ist)
  • Welche Gebühren fallen an?

    LebensalterGültigkeitsdauerGebühr in Euro
    bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres6 Jahre22,80
    ab Vollendung des 24. Lebensjahres10 Jahre37,00
    vorläufiger Personalausweismax. 3 Monate (Gültigkeitszeitraum richtet sich nach dem Zweck)10,00
  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit beträgt erfahrungsgemäß ca. 2 - 3 Wochen.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Seit dem 01.01.2021 wird ein Kinderreisepass nur noch für ein Jahr ausgestellt bzw. verlängert. Sie können alternativ auch einen Personalausweis oder einen Reisepass für Ihr Kind / Ihre Kinder beantragen.


     Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt wurde:

    Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich.

    Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.


     Bitte beachten sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde:

    Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.

    Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.

  • Bemerkungen

    Hinweise zu den Einreise- und Visabestimmungen anderer Länder finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Dort können Sie auch erfahren, ob für das Land, in das Sie einreisen möchten, ein Personalausweis ausreichend ist oder ob Sie einen Reisepass benötigen.

    https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

    Weitere Informationen zum neuen Personalausweis, der zum 01. November 2010 eingeführt wurde, https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/home_node.html

    Infos über die Online-Funktion: 

    https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/online-ausweisfunktion/online-ausweisfunktion-node.html

    https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/personalausweis/personalausweis-node.html

  • Anträge / Formulare