Schwerbehindertenausweise

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können bei uns im Rathaus-Service einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung stellen. Wir leiten den Antrag dann für Sie an den Kreis Borken, Fachbereich Soziales, weiter.

    Die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises wird direkt bei uns vorgenommen, sofern der Kreis Borken telefonisch zustimmt. Ansonsten bzw. wenn kein Feld im bisherigen Schwerbehindertenausweis frei ist, wird der Ausweis an den Kreis Borken, Fachbereich Soziales, geschickt.


    Bitte beachten Sie, dass wir bei der Verlängerung auf die telefonische Zustimmung des Kreis Borken angewiesen sind.
    Diese ist daher nur zu den Öffnungszeiten des Kreises möglich:
    montags - mittwochs: 8.00 - 12.30  und 14.30 - 16.00 Uhr
    donnerstags:  8.00 - 18.00 Uhr
    freitags:  8.00 - 12.30 Uhr


    Sofern Sie in Besitz eines neuen Schwerbehindertenausweises (Kreditkartenformat) sind, kann die Verlängerung nicht unmittelbar erfolgen. Der Antrag zur Verlängerung wird an den Kreis Borken, Fachbereich Soziales geschickt.
    Für die Verlängerung bringen Sie bitte Ihren Schwerbe­hindertenausweis mit; muss ein neuer Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden, wird auch ein aktuelles Lichtbild benötigt.

    Beim Ausfüllen des Antrages sind wir Ihnen gerne behilflich.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Ihren Schwerbehindertenausweis können Sie auch elektronisch beantragen: https://www.elsa.nrw.de/elsa/cgi-bin/elsa.php

    Nähere Infos zum Schwerbehindertenausweis finden Sie auf der Seite des Kreis Borken: https://kreis-borken.de/de/service/themen/menschen-mit-behinderung/menschen-mit-behinderung/dienstleistungen-aufgaben/schwerbehindertenausweis/