Straßenbaubeiträge

  • Leistungsbeschreibung

    Nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (im Folgenden nur noch KAG genannt) sind die Kommunen verpflichtet, auf der Grundlage einer kommunalen Satzung Straßenausbaubeiträge zu erheben.

    Die Satzung der Stadt Gronau (Westf.) über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 10.03.1982 i.d.F. v. 10.01.1990 regelt alle weiteren Bestimmungen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. 

  • Rechtsgrundlage


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