Telefongebührenermäßigung (Sozialtarif der Telekom)

  • Leistungsbeschreibung

    Als Privatkunde mit einem Festnetz-Anschluss der Telekom erhalten Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen den Sozialtarif, wenn:

    • Sie durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio von der Rundfunk­beitragspflicht befreit sind bzw. eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag erhalten. Anstelle des Befreiungsbescheides kann auch der Schwerbehinderten­ausweis mit dem Merkzeichen RF vorgelegt werden.
    • Sie Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhalten.
    • Sie blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und der Grad Ihrer Behinderung gemäß deutschem Schwerbehindertenrecht mindestens 90 % erreicht.


    Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Telekom.

    Den Auftrag für Ihren Sozialtarif können Sie hier downloaden.