Untersuchungsberechtigungsschein
Leistungsbeschreibung
- Sie beginnen ein Beschäftigungsverhältnis?
- Oder haben vor einem Jahr eine Beschäftigung aufgenommen?
- Sie sind noch keine 18 Jahre alt?
- Ihr Arbeitgeber verlangt von Ihnen eine ärztliche Bescheinigung!
Dafür benötigen Sie den Untersuchungsberechtigungsschein.
Den Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie bei uns im Rathaus-Service. Die Ausstellung ist gebührenfrei. Wir benötigen lediglich ein Dokument (z.B. Personalausweis bzw. Nationalpass) von Ihnen.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem gültigen Ausweis als Anhang und Ihnen wird der Untersuchungsberechtigungsschein mit der Post zugesandt.
Die Arztwahl ist Ihnen freigestellt.
Welche Gebühren fallen an?
gebührenfrei