Untersuchungsberechtigungsschein

  • Leistungsbeschreibung


    • Sie beginnen ein Beschäftigungsverhältnis?
    • Oder haben vor einem Jahr eine Beschäftigung aufgenommen?
    • Sie sind noch keine 18 Jahre alt?
    • Ihr Arbeitgeber verlangt von Ihnen eine ärztliche Bescheinigung!


    Dafür benötigen Sie den Untersuchungsberechtigungsschein.

    Den Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie bei uns im Rathaus-Service. Die Ausstellung ist gebührenfrei. Wir benötigen lediglich ein Dokument (z.B. Personalausweis bzw. Nationalpass) von Ihnen.

    Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem gültigen Ausweis als Anhang und Ihnen wird der Untersuchungsberechtigungsschein mit der Post zugesandt.

    Die Arztwahl ist Ihnen freigestellt.

  • Welche Gebühren fallen an?

    gebührenfrei