Konzession für Gaststättenbetriebe mit Alkoholausschank (Gaststättenerlaubnis)

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie in Ihrer Gaststätte Alkohol ausschenken möchten, benötigen Sie hierfür eine Konzession. Diese können Sie bei dem Fachdienst 132: Sicherheit und Ordnung persönlich beantragen.

  • Verfahrensablauf

    Nach der Konzessionsantragstellung und der Beibringung der nötigen persönlichen Unterlagen wird Ihr Antrag durch die zuständigen Mitarbeitenden des Fachdienstes 132: Sicherheit und Ordnung überprüft. Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung über Ihren Antrag.

  • Voraussetzungen

    Die Voraussetzung für die Erteilung einer Konzession ist die "persönliche Zuverlässigkeit" der antragsstellenden Person.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Führungszeugnis
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
    • Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung in lebensmittelrechtlichen Vorschriften (Unterrichtungsnachweis)
    • ggfs. Pachtvertrag
    • bei Änderung der Räumlichkeiten bzw. Neubeginn Baupläne und die entsprechende Baugenehmigung
  • Welche Gebühren fallen an?

    Der Gebührenrahmen liegt gemäß der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Gronau zwischen 400,- € bis 1.200,- €.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Konzession muss vor der Eröffnung der Gaststätte beantragt werden, damit zur Eröffnung der Gaststätte die nötige Erlaubnis vorliegt. Es reicht nicht, die Konzession nachträglich zu beantragen.

  • Bearbeitungsdauer

    • bei einer Übernahme eines bestehendes Betriebes: 10 Tage
    • bei Eröffnung eines neues Betriebes: zwischen 4 - 6 Wochen
  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende