Führungszeugnis

  • Leistungsbeschreibung

    Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Vorstrafen einer Person. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke benötigt (z.B. zur Vorlage beim Arbeitgeber), handelt es sich um ein Privatführungszeugnis.

    Das sogenannte Behördenführungszeugnis dient zur Vorlage bei einer Behörde und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z.B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).

    Ein „erweitertes Führungszeugnis“ benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z.B. Schule, Sportverein). 

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Den Antrag können Sie beim Rathaus-Service der Stadt Gronau stellen, wenn Sie in Gronau gemeldet sind. Sprechen Sie hierzu bitte persönlich beim Rathaus-Service vor.


    Bitte bringen Sie zudem folgende Unterlagen mit:

    • gültigen Personalausweis oder Reisepass bzw. ID-Karte oder Nationalpass
    • für ein Behördenführungszeugnis: Anschrift der Behörde und Verwendungszweck
    • für ein erweitertes Führungszeugnis: schriftliche Aufforderung der Stelle, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt 
  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Beantragung eines Führungszeugnisses ist eine Gebühr in Höhe von 13,00 € zu entrichten.

    Von der Gebühr kann abgesehen werden,

    • wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, die für eine gemeinnützige Einrichtung oder für eine Behörde ausgeübt wird (Bescheinigung über ehrenamtliche Tätigkeit der anfordernden Stelle).
    • bei Mittellosigkeit (z. B. Bescheinigung des Jobcenters oder Leistungsbescheid).
  • Was sollte ich noch wissen?

    Mit dem elektronischen Personalausweis, dem elektronischem Aufenthaltstitel (eAT)  oder der eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR können Führungszeugnisse online im Internet beantragt werden. Sie benötigen dafür die freigeschaltete Online-Ausweisfunktion sowie ein passendes Kartenlesegerät für Ihren Computer. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. 

    Bitte folgen Sie dem Link zum Online-Portal des Bundesamts für Justiz
     https://www.bundesjustizamt.de/DE/Home/homepage_node.html 

    oder klicken Sie einfach den Direktlink
     https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/