Wettbürosteuer

  • Leistungsbeschreibung

    Die Wettbürosteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird nach den Vorschriften der jeweils aktuellen Fassung der Wettbürosteuersatzung der Stadt Gronau (Westf.) erhoben.

    Der Besteuerung unterliegen im Gebiet der Stadt Gronau (Westf.) das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros), die neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals o. ä.) auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen.


    Bemessungsgrundlage:

    Grundlage für die Bemessung der Steuer ist der für eine Wette vom Wettkunden eingesetzte Gesamtbetrag. Dieser umfasst den Nominalbetrag gemäß Wettschein zuzüglich etwaigen weiteren für die Platzierung der Wette zu zahlenden Entgelten.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Steuer beträgt je angefangenen Kalendermonat 3 vom Hundert der für den Abschluss der Wetten aufgewendeten Gesamtbeträge.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Steuerschuldner hat bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres der Stadt Gronau eine Steuererklärung unter Verwendung einzureichen

    Die einzelnen Abgabentermine sind:

    • 15. April für das erste Kalendervierteljahr
    • 15. Juli für das zweite Kalendervierteljahr
    • 15. Oktober für das dritte Kalendervierteljahr
    • 15. Januar für das vierte Kalendervierteljahr
  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende