Hundesteuer

  • Leistungsbeschreibung

    Anmeldung

    Für Ihren vierbeinigen Freund benötigen Sie eine Steuermarke. Sie können Ihren Hund ganz leicht mit dem Anmeldeformular beim Rathaus-Service anmelden. Dafür schicken Sie uns das ausgefüllte Anmeldeformular per E-Mail oder Post. Die Hundesteuermarke wird Ihnen anschließend nach Hause zugeschickt.

    Wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat, ist steuerpflichtig. Bezahlen müssen Sie bei der Anmeldung aber noch nichts. Den Steuerbescheid schicken wir Ihnen nachträglich zu.

    Die Steuerpflicht beginnt im Regelfall mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. 


    Abmeldung

    Sie können uns eine schriftliche bzw. elektronische Mitteilung zukommen lassen. Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen vorgenommen werden. Das Abmeldeformular finden Sie unter den Formularen.

    Die Steuermarke muss bei der Abmeldung an den Rathaus-Service zurückgegeben werden. 

    Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert wird, abgegeben wird, abhanden kommt oder verstirbt. Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Stadt Gronau endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt. 


    Ermäßigung und Befreiung

    Eine Befreiung oder Ermäßigung ist nur auf Antrag möglich. Sie können diesen schriftlich beim Rathaus-Service stellen. Die entsprechenden Nachweise sind dem Antrag beizufügen.

    Halterinnen und Haltern gefährlicher Hunde (§ 3 LHundG NRW) oder von Hunden bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW) wird für diese und andere Hunde grundsätzlich keine Befreiung oder Ermäßigung gewährt.

    Über Steuerbefreiungen (z.B. für Blindenhunde) oder Steuerermäßigungen (z. B. wenn Sie Sozialleistungen erhalten; für Wachhunde, Zucht- oder Jagdhunde) informieren wir Sie gerne.


  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Für die Anmeldung eines Hundes, die innerhalb von zwei Wochen vorgenommen werden muss, benötigen Sie folgende Angeben:

    • Name, Anschrift und Telefonnummer der Halterin oder des Halters
    • Rasse, Fellfarbe, Geschlecht und Alter des Hundes, ggf. Chipnummer
    • Datum, seit wann der Hund gehalten wird
    • Herkunft des Hundes
    • Ggf. Übergabe-/Tierschutzvertrages des Tierheims / Tierschutzvereins (in diesen Fällen ist eine Befreiung von der Hundesteuer für das 1. Haltungsjahr möglich)


    Für die Abmeldung eines Hundes benötigen Sie folgende Angaben:

    • Grund der Abmeldung
    • Sterbe- oder Abgabedatum
    • Name und Anschrift des neuen Halters, wenn der Hund abgegeben wurde
    • Ihre neue Anschrift, wenn Sie in eine andere Gemeinde verzogen sind
    • Kopie der Einschläferungsbescheinigung des Tierarztes, Empfangsquittung des Tierheimes oder Verkaufsbescheinigung
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Hundesteuer beträgt:

    • bei einem Hund: 42,- €
    • bei zwei Hunden je Hund: 66,- €
    • bei drei oder mehr Hunden je Hund: 81,- €
    • bei einem gefährlichen Hund: 400,- €
    • bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden je Hund: 500,- €


    Über Steuerbefreiungen (z.B. für Blindenhunde) oder Steuerermäßigungen (z.B. wenn Sie Sozialhilfe erhalten, für Wachhunde, Zucht- oder Jagdhunde) informieren wir Sie gerne.


    Falls die Hundesteuermarke verloren geht, können Sie eine Ersatzmarke bekommen. Die Gebühr hierfür beträgt 5,- €.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch bei der Stadt Gronau

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Die An- und Abmeldung des Hundes, sowie die Prüfung evtl. Befreiungs- oder Ermäßigungstatbestände erfolgt beim Rathaus-Service der Stadt Gronau.

Der Steuerbescheid wird von dem Fachdienst 200 / Finanzmanagement einmal jährlich  an die Steuerpflichtigen versendet; bei Änderungen im laufenden Jahr erhalten Sie einen zusätzlichen Bescheid. 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende