Benutzungsgebühren

  • Leistungsbeschreibung

    Für grundstücksbezogene Leistungen der Stadt Gronau werden Benutzungsgebühren erhoben. Sie werden im Rahmen des Grundbesitzabgabenbescheides veranlagt.

    Zu den Benutzungsgebühren gehören die


    1. Entwässerungsgebühren,
    2. Abfallbeseitigungsgebühren,
    3. Straßenreinigungsgebühren und
    4. Gebühren für die Gewässerunterhaltung (sog. „C-Beitrag“).


    Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Gebührensätze auf der Basis aktueller Kalkulationen in entsprechenden Satzungen.

  • Verfahrensablauf

    Durch einen Abgabenbescheid werden die Benutzungsgebühren (in der Regel zusammen mit der Grundsteuer) in Quartalsraten (15.02., 15.05., 15.08. 15.11.) festgesetzt.

    Eine Besonderheit ergibt sich bei den Entwässerungsgebühren:

    Die Entwässerungsgebühren teilen sich auf in Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren.

    Die Schmutzwassergebühren werden im Regelfall zusammen mit der Abrechnung von Strom, Wasser und Gas durch die Stadtwerke Gronau GmbH für die Stadt Gronau erhoben. Bemessungsgrundlage ist der Frischwasserverbrauch.

    Die Niederschlagswassergebühren richten sich nach den abflusswirksam versiegelten Flächen eines Grundstücks und werden an Hand eines Erfassungsbogens ermittelt, der dem Grundstückeigentümer zugesandt wird. Änderungen sind dem Fachdienst 200 / Finanzmanagement / Steuerwesen der Stadt Gronau anzuzeigen. Die Veranlagung erfolgt über den Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt Gronau.

    Die Ummeldung von Müllgefäßen kann beim Rathaus-Service und beim Fachdienst 200, Finanzmanagement / Steuerwesen, vorgenommen werden. Beim Restmüll ist ein Mindestbehältervolumen von 15 Litern pro Person, beim Biomüll 6 Liter pro Person einzuhalten.

    Für die Restmüll- und Biotonne gibt es jährlich Gebührenmarken, die zum Nachweis der Erfüllung der Gebührenpflicht auf die Deckel der Tonnen zu kleben sind.

    In Gronau ist die Restmülltonne Privateigentum und muss selbst gekauft werden. Die Biotonne wird gestellt. Die Papiertonne wird durch die Firma Stenau auf Anfrage bereitgestellt.

    Die An-, Ab- und Ummeldung von 1,1 m³ Container erfolgt über den Fachdienst Allgemeine Bauverwaltung. Für die Container werden keine Gebührenmarken ausgegeben.

    Die Werte für die Straßenreinigung und für die Gewässerunterhaltung (C-Beitrag) ermittelt der Fachdienst 460, Allgemeine Bauverwaltung.

  • Rechtsgrundlage

    • Kommunalabgabengesetz (KAG NW)
    • Abgabenordnung (AO)
    • Straßenreinigungsgesetz (StrReinG NW)
    • Landeswassergesetz (LWG NW)
    • Landesabfallgesetz (LAbfG)
    • Satzungen der Stadt Gronau über die aufgeführten Gebühren
  • Rechtsbehelf

    Widerspruch bei der Stadt Gronau


An wen muss ich mich wenden?

Bei Fragen zur Bemessungsgrundlage der Schmutzwassergebühr ist im Regelfall der Kundenservice der Stadtwerke Gronau GmbH der Ansprechpartner.

Niederschlagswassergebühr: Fachdienst 200, Finanzmanagement / Steuerwesen, Frau Schepers-Engel

Ummeldung Müllgefäße: Fachdienst 200, Finanzmanagement / Steuerwesen + Rathaus-Service

An-, Ab- und Ummeldung von 1,1 m³-Container: Fachdienst 460, Allgemeine Bauverwaltung

Fragen zur Bemessungsgrundlage der Straßenreinigung und der Gebühr für die Gewässerunterhaltung: Fachdienst 460, Allgemeine Bauverwaltung

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende