Baum- und Artenschutz
Leistungsbeschreibung
- Beratung in Baumschutz- und Artenschutzangelegenheiten
- Information über gesetzliche Regelungen (z.B. Verbote, Fällungsverbotszeiträume, geschützte und planungsrelevante Arten sowie deren geschützte Zufluchtsstätten
- Hinweise zur naturnahen Gestaltung des eigenen Wohnumfeldes
- Hinweise zu potentiell geeigneten Bäumen für Ersatzpflanzungen;
- Information zu eventuell bestehenden Erhaltungsgeboten in Bebauungsplänen.
- Sach-Informationen zu relevanten Inhalten des Nachbarschaftsgesetzes NRW (jedoch keine Rechtsberatung!)
Voraussetzungen
Fällungs- oder Rodungsanträge für private Bäume dürfen nur vom Grundstückseigentümer gestellt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Gesetzliche Verbotsfällungszeiträume für Bäume und Hecken sind grundsätzlich zu beachten (siehe städt. Merkblatt für Baum – und Artenschutz)
Rechtsgrundlage
- BNatSchG
- LNatSchG NRW
- Artenschutzrecht
- Bebauungspläne der Stadt Gronau mit Erhaltungsfestsetzungen für Bäume oder Stadtgrün