Pflegefamilien

  • Leistungsbeschreibung

    Kinder, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie bleiben können, erhalten durch Pflegefamilien die Möglichkeit, in einer anderen Familie aufwachsen oder zeitweise leben zu können. Pflegefamilien sind somit hochengagiert und übernehmen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe.

    Das Jugendamt der Stadt Gronau unterstützt und begleitet diese Familien und setzt sich für eine familienorientierte Pflege ein.

    Sie möchten ein Pflegekind aufnehmen? Das gilt es zu beachten:

    • Paare, die ein Pflegekind aufnehmen, müssen nicht verheiratet sein.
    • Pflegeeltern sollten einen familiengerechten Altersabstand zum Pflegekind haben.
    • Es sollte ein angemessener Wohnraum zur Verfügung stehen. Dies bedeutet aber nicht, dass von Anfang an ein eigenes Zimmer zur Verfügung stehen muss.
    • Sie sollten wirtschaftlich abgesichert sein; Pflegegeldleistungen können nicht der eigenen Einkommenssicherung dienen.
    • Pflegekinder brauchen Zeit, sich in das neue Familiensystem einzuleben. Daher sollte am Anfang genügend Zeit für das Kind da sein und eine weitere Fremdbetreuung vermieden werden.


    Das bieten wir Ihnen:

    • Wir bereiten Sie mit einer Schulung auf die Aufgabe als Pflegefamilie vor und begleiten Sie auch während des gesamten Pflegeverhältnisses.
    • Wir bieten Ihnen weitere Schulungen in Form von Themenabenden, Supervisionen und individuellen Förderungen an.
    • Wir unternehmen gemeinsam Aktivitäten, wie der jährliche Pflegefamilientag oder auch das Weihnachtsessen.

     

    Flüchtlingskinder/ohne Eltern in einem fremden Land:

    Wir suchen zudem Familien, die auf Zeit oder auf Dauer minderjährige unbegleitete Flüchtlinge aufnehmen.

    Als minderjährige unbegleitete Flüchtlinge werden Kinder und Jugendliche bezeichnet, die noch nicht volljährig sind und ohne eine sorgeberechtigte Begleitung aus ihrem Heimatland in ein anderes Land flüchten oder dort zurückgelassen werden.

    Diese Kinder und Jugendlichen haben oft Familienangehörige durch Krieg oder auf der Flucht verloren. Oft haben sie wirtschaftliche Not, bewaffnete Konflikte und Gewalt erlebt. Diese Kinder und Jugendlichen bedürfen einer besonderen Zuwendung und einem besonderen Schutz.

    Der Umgang und die Versorgung dieser Kinder und Jugendlichen sind geprägt durch ein Spannungsfeld zwischen ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit, den sich stellenden Fragen aus aufenthaltsrechtlicher- und asylrechtlicher Sicht und dem was sie erlebt haben.

    Für manche dieser Kinder und Jugendlichen kann es nach einer Clearing-Phase möglich sein, in einer Familie zu leben. Hierfür suchen wir weltoffene, verständnisvolle Eltern, die fremden Kulturen und Sprachen offen gegenüberstehen.

     

    Bleibt ein Kind auf Dauer?

    Es besteht die Möglichkeit, ein Kind befristet oder auf Dauer in eine Familie aufzunehmen. 

    Bei einer unbefristeten Pflege ist die Aufnahme des Kindes bis zum 18. Lebensjahr vorgesehen.

    Bei einem befristeten Pflegeverhältnis lebt das Kind bis zu dem Zeitpunkt bis es zu seinen Eltern zurück kann in der Pflegefamilie. Dabei sollte eine Zeitdauer von 3-6 Monaten nicht überschritten werden. In dieser Zeit wird geprüft, ob das Kind zu seinen Eltern zurück kann oder eine Familie auf Dauer gesucht werden muss.