Vorkaufsrechtsbescheinigungen

  • Leistungsbeschreibung

    Der Stadt Gronau (Westf.) kann aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (§ 24 BauGB) beim Verkauf eines Grundstückes ein Vorkaufsrecht zustehen. Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht hier zunächst ein allgemeines Vorkaufsrecht vor.


    Nur gegen Vorlage einer Bescheinigung der Stadt Gronau (Westf.), dass ein Vorkaufsrecht nicht besteht oder zumindest nicht ausgeübt wird, kann das Eigentum an einem Grundstück im Grundbuch auf den Käufer umgeschrieben werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Erteilung der Bescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von zurzeit 25,00 € erhoben.

  • Rechtsgrundlage


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