Eheschließung / Anmeldung

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, anmelden. Eine Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen.

  • Voraussetzungen

    Beide Partner sollen persönlich erscheinen. Ist einer von Ihnen verhindert, kann er den Anderen schriftlich bevollmächtigen. Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen am Erscheinen im Standesamt verhindert, können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Eheschließende mit deutscher Staatsangehörigkeit

    • Personalausweis oder Reisepass beider Partner
    • beglaubigte Abschrift aus beiden Geburtsregistern
    • nur bei geschiedenen oder verwitweten Partnern: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe


    Eheschließende mit ausländischer Staatsangehörigkeit 

    Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall die Mitarbeitenden des Standesamtes, um zu erfahren, welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    • Anmeldung zur Eheschließung: 60,00 €
    • Anmeldung zur Eheschließung bei Auslandsbeteiligung: 99,00 €
    • Zusätzliche Gebühr für Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten: 99,00 €
    • Stammbuch: 20,00 € - 35,00 €
    • Eheurkunde: 12,00 €
    • jede weitere Urkunde: 6,00 €
    • Bescheinigung Namensänderung: 9,00 €
  • Rechtsgrundlage

  • Bemerkungen

    Wenn Sie im Ausland heitraten möchten, erkundigen Sie sich bei der Botschaft oder einem Konsulat des betreffenden Landes, was Sie im Einzelnen berücksichtigen müssen. Weitere Informationen entnehmen Sie auch der Rubrik "Ehefähigkeitszeugnis".

    Informationen über die verschiedenen Trauörtlichkeiten finden Sie unter der Rubrik "Heiraten und Geburten in Gronau".

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende