Namenserklärung / Namensänderung
Leistungsbeschreibung
Die Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften ist eine der Aufgaben des Standesamtes.
Dazu gehören insbesondere:
- Bestimmung des Geburtsnamens
- Bestimmung eines Ehenamens
- Doppelnamen
- Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen
- Änderung des Vor- oder Familiennamens
- Wiederannahme eines früheren Namens
- Angleichung: Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens
Wenn Sie mehr wissen möchten, lassen Sie sich gerne durch Ihr Standesamt beraten.
Rechtsgrundlage