Namenserklärung / Namensänderung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften ist eine der Aufgaben des Standesamtes.

    Dazu gehören insbesondere:

    • Bestimmung des Geburtsnamens
    • Bestimmung eines Ehenamens
    • Doppelnamen
    • Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen
    • Änderung des Vor- oder Familiennamens
    • Wiederannahme eines früheren Namens
    • Angleichung: Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens


    Wenn Sie mehr wissen möchten, lassen Sie sich gerne durch Ihr Standesamt beraten.

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende