Sterbefall

  • Leistungsbeschreibung

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden. Zur Anzeige eines Sterbefalles sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, 
    2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, 
    3. jede Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. 
  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende