Vaterschaftsanerkennung

  • Leistungsbeschreibung

    Es können hier nur die Grundsätze einer Vaterschaftsanerkennung dargestellt werden. Mit der Vaterschaftsanerkennung werden unterhaltsrechtliche und erbrechtliche Ansprüche begründet.

    Lassen Sie sich durch ihr Jugendamt oder Standesamt beraten.

    Grundsätzlich gilt: Vater eines Kindes ist der Mann,

    • der zum Zeitpunkt der Geburt mit dessen Mutter verheiratet ist, 
    • der die Vaterschaft anerkannt hat oder
    • dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.


    Für die Anerkennung der Vaterschaft ist eine bestimmte Form (öffentliche Beurkundung) vorgeschrieben. Die Vaterschaft kann schon vor der Geburt anerkannt werden. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Auch für die Zustimmung ist die öffentlich beurkundete Form vorgeschrieben. 

    Ob die Eltern Ihre Erklärungen am gleichen Tag oder zu verschiedenen Terminen abgeben möchten, können sie selbst entscheiden. 

    Liegen die Urkunden über die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung zur Anerkennung schon vor der Beurkundung der Geburt vor, wird der Vater wie bei verheirateten Eltern von Anfang an in das Geburtenregister eingetragen. Bei einer späteren Anerkennung wird zum Geburtenregister eine Folgebescheinigung über die Vaterschaftsanerkennung aufgenommen. 


    Die Vaterschaftsanerkennung kann nur dann wirksam werden,

    • wenn die Mutter nicht verheiratet ist oder 
    • wenn die Mutter noch verheiratet ist, aber bei der Geburt des Kindes bereits ein Scheidungsverfahren bei Gericht anhängig ist. In diesem Fall muss auch der bisherige Ehemann der Vaterschaftsanerkennung durch einen anderen Mann in einer öffentlichen Urkunde zustimmen.


     Wo können die Urkunden aufgenommen werden? 

    • bei jedem Standesamt (nach der Geburt)
    • bei den Jugendämtern (vor der Geburt) Die Jugendämter nehmen auch Erklärungen zur elternlichen Sorge auf
    • bei allen Amtsgerichten 
    • bei allen Notaren (kostenpflichtig)
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis | Reisepass
    • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Geburtenregister
  • Rechtsgrundlage


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