Abmelden von Einwohnern - Abmeldung einer Nebenwohnung
Leistungsbeschreibung
Bei einer Abmeldung der Nebenwohnung sollten Sie beachten, dass die Abmeldung nur noch bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes möglich ist. Die Abmeldung der Nebenwohnung ist erst nach Auszug möglich und muss danach innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die erforderlichen Vordrucke erhalten Sie beim Rathaus-Service.
Die Abmeldung ist vom Meldepflichtigen oder seinem Vertreter mit allen angeführten Unterlagen abzugeben bzw. vorzulegen.Anträge / Formulare