Personalentwicklung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Personalentwicklung fungiert als Oberbegriff und umfasst alle Maßnahmen der Bereiche der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Ihr Ziel ist es, die städtischen Bediensteten bei der effizienten und erfolgreichen Bewältigung der Arbeitsaufträge bzw. dem Erreichen der Verwaltungsziele durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen.

    Für weitergehende Fragen hierzu stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Fachdienstes Personal und Organisation gerne zur Verfügung.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende