Großveranstaltungen

  • Leistungsbeschreibung

    Grundsätzlich ist eine “Genehmigung” erforderlich, wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung durchführen oder auch eine private Veranstaltung, die aber die Öffentlichkeit beeinträchtigt.


    Anträge können formlos unter Angabe des Datums, der Örtlichkeit und dem Grund der Veranstaltung (Programmablauf) bei dem Fachdienst 132: Sicherheit und Ordnung gestellt werden. Je nach Größe und Gefahrenlage muss ein Sicherheitskonzept eingereicht werden.  Evtl. muss ein Sicherheitsdienst und ein Sanitätsdienst gestellt werden.

  • Verfahrensablauf

    Nach Vorlage des Antrages werden weitere Fachämter bzw. Fachbehörden (z.B. Bauamt der Stadt Gronau, Polizei, Feuerwehr, Jugendamt, DRK um Stellungnahme gebeten.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Zwischen 50,- € bis 100,- €.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der formlose Antrag mit sämtlichen Angaben und ein prüffähiges Sicherheitskonzept sollten 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Sollten diese Unterlagen nicht spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorliegen, kann eine Prüfung nicht mehr erfolgen.

  • Rechtsgrundlage

    verschiedene Spezialgesetz (z.B. Gaststättengesetz, Immissionsschutzgesetz usw)


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende