Hammerstiel - Retrospektive
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3.2.2019 um 15.00 Uhr
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Hintergrund
Der Bundesfreiwilligendienst wurde von der Bundesregierung als Nachfolger für den Zivildienst eingeführt. Er soll es nicht nur ermöglichen, dass ehemalige Zivildienststellen weiterhin besetzt werden können, sondern auch die bereits bestehenden Freiwilligendienste wie FSJ und FÖJ ergänzen.
Wer kann Bundesfreiwilligendienst machen?
Am BFD dürfen alle teilnehmen, die bereits die Vollschulzeitpflicht erfüllt haben, denn nach oben gibt es keine Altersgrenze. Damit schafft der Bundesfreiwilligendienst die erste geförderte Freiwilligenform auch für ältere Menschen, welche sich sozial für die Gesellschaft engagieren wollen. Auch bei den Arbeitszeiten wurde auf die Bedürfnisse der verschiedenen Altersgruppen rücksicht genommen. Da Jugendliche oft noch keine Familiären Verpflichtungen haben, müssen diese den BFD grundsätzlich mit 40 Stunden pro Woche als Vollzeitbeschäftigung ablegen, während Freiwilliger über 27 Jahre sich nur 20 Stunden pro Woche (Teilzeit) einsetzten müssen.
Für welchen Zeitraum kann ich mich verpflichten?
Normalerweise dauert ein Freiwilligendienst 12 Monate. Wenn Sie an einem Bundesfreiwilligendienst teilnehmen möchtest, müssen Sie sich für mindestens 6 Monate oder höchstens 18 Monate für die Teilnahme an einem BFD Projekt verpflichten. In Ausnahmefällen ist es sogar möglich, bis zu 24 Monaten am BFD teilzunehmen, dafür wird aber vorausgesetzt, dass die Stelle über ein besonderes pädagogisches Gesamtkonzept verfügt. Auf besonderen Antrag ist es auch möglich die Laufzeit des BFDs in 3 Monatsblöcke zu stückeln.
Welche Leistungen erhalte ich?
Auch wenn der BFD der Nachfolger des Zivildienstes ist, orientiert er sich gesetzlich eher an den Grundlagen des FSJ. Wer einen Bundesfreiwilligendienst macht sollte sich also bewusst sein, dass es die aus dem Zivildienst bekannten Vergünstigungen wie die Heilfürsorge, kostenlose Bahnfahrten und eine Ausbildungsförderung nicht gibt. Freiwillige erhalten jedoch ein Taschengeld. Dabei entscheiden die Einsatzstellen, wie hoch das Taschengeld ausfällt. Die Höchstgrenze liegt bei 363,00 Euro.
Zudem können Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung gestellt oder die Kosten ersetzt werden.
Während des BFD bekommen Sie aber trotz allem ein Taschengeld und verschiedene andere Gegenleistungen wie z.B. Unterkunft und Verpflegung.Nach Abschluss des BFD erhalten die Freiwilligen ein qualifiziertes Zeugnis.
In welchen Bereichen kann ich den Bundesfreiwilligendienst leisten?
Die Einsatzbereiche sind vielfältig: Bei der Stadtverwaltung Gronau bieten wir Ihnen Stellen im Bereich Soziales (Kinder und Jugendhilfe, Jugendarbeit), Integration, Kultur- und Denkmalpflege, Bildung, Zivil- und Katastrophenschutz.Mit Kindern spielen, Biotope pflegen, Events organisieren oder Schüler beim Erledigen der Hausaufgaben unterstützen: die Einsatzorte sind so vielfältig wie unsere Gesellschaft. Für Ihre Tätigkeit benötigen Sie keine fachliche Ausbildung, Sie übernehmen gemeinwohlorientierte Aufgaben, die über die Kernleistungen der Einsatzstellen hinausgehen. Das sind praktische Hilfstätigkeiten, in denen menschliche Beziehungen im Vordergrund stehen.
Wo und wie bewerbe ich mich für eine BFD-Stelle?
Ihre Bewerbung für eine Stelle für den Bundesfreiwilligendienst können Sie direkt zur Stadt Gronau als Einsatzstelle schicken.Dort wird auch der BFD-Vertrag unterzeichnet. Die Verträge werden dann an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weitergeleitet, da Vertragspartner der Bund ist.
Die Bewerbung für eine BFD-Stelle sollte einen ausführlichen Lebenslauf enthalten.Außerdem sollten Sie Ihre Motive angeben, die Sie dazu bewegt haben, bei der Stadt Gronau den Bundesfreiwilligendienst zu absolvieren.Auch die gewünschte Dauer des BFD sollte im Bewerbungsschreiben angegeben werden. Gerne können Sie Ihre Vorerfahrungen, Hobbies, Schulbildung und Wünsche angeben.
Weitere umfassende Informationen zum Bundesfreiwilligendienst erhalten Sie hier.