Förderbereich 1: Energie sparen

Förderbereich 1: Energie sparen

Hinweis: Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Fördermittel im Förderbereich 1: Energie sparen vollständig ausgeschöpft. Alle eingehenden Anträge kommen daher auf eine Warteliste.

Auf dieser Seite finden Sie die konkreten Förderbedingungen, das Antragsformular sowie das Formular für die Einreichung der Nachweise für den Förderbereich 1: Energie sparen.

Schema mit den Fördergegenständen aus Förderbereich 1


Gegenstand der Förderung

  1. Gefördert wird der Austausch von mindestens 15 Jahre alten  Kühlgeräten (Kühl-Gefrierkombi, Kühlschrank, Gefrierschrank, Gefriertruhe) gegen Neugeräte mit Energie-Effizienzlabel A, B oder C nach neuer Klassifizierung (März 2021), die ausschließlich privat im Stadtgebiet Gronaus genutzt werden. Das Neugerät sollte im Nutzungsvolumen und in der Bauart vergleichbar oder kleiner als das alte Gerät sein.**
  2. Gefördert wird der Austausch von mindestens 15 Jahre alten  Waschmaschinen oder Wäschetrocknern gegen Neugeräte mit Energie-Effizienzlabel A nach neuer Klassifizierung (März 2021), die ausschließlich privat im Stadtgebiet Gronaus genutzt werden.*

* Korrektur vom 04.01.2023: Für Wäschetrockner wird das neue Energie-Effizienzlabel erst im Jahr 2024 eingeführt. Abweichend von der Förderrichtlinie gilt daher Folgendes: Für neue Wäschetrockner ist das alte Energieeffizienzlabel entscheidend. Das Neugerät muss die höchste Effizienzklasse (A+++) dieses Labels aufweisen. Für alle anderen Geräte gilt weiterhin die Vorgabe des neuen Effizienzlabels.

** Änderung vom 11.01.2023: Antragsteller:innen haben die Verwaltung darauf hingewiesen, dass Kühlschränke mit der neuen Energieeffizienzklasse C bislang kaum erhältlich sind. 

*** Änderung vom 21.02.2023: Antragsteller:innen haben die Verwaltung darauf hingewiesen, dass auch Kühl-Gefrierkombinationen als Einbaugeräte mit der neuen Energieeffizienzklasse C bislang kaum erhältlich sind. 

Es liegt selbstverständlich nicht im Sinne der Förderung, dass die Antragsteller zur Einhaltung der Förderbedingungen ein zu großes Gerät anschaffen. Daher hat sich die Verwaltung entschieden, die folgende Ausnahme zuzulassen:

  • Neue Kühlschränke sowie Küh-Gefrierkombinationen als Einbaugeräte dürfen auch in der neuen Energieeffizienzklasse D liegen. Die vormaligen zusätzlichen Vorgaben für das maximale Kühlvolumen und den maximalen Stromverbrauch entfallen. Allerdings sind freistehende Kühl-Gefrierkombinationen nicht von dieser Ausnahme betroffen.


Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen, zweckgebundenen Zuschusses nach Erwerb und Aufbau des Geräts. Die Höhe des Zuschusses beträgt 180 € pro Gerät.

Förderbedingungen

Gefördert werden Neugeräte, die…

  • die erforderliche Energie-Effizienzklasse (für Kühlgeräte mind. Klasse C; für Wasch- und Trockengeräte mind. Klasse A) vorweisen.
  • auf dem Stadtgebiet Gronaus aufgestellt und ausschließlich privat genutzt werden.
  • in der Anschaffung mindestens 300 € kosten (Bagatellgrenze).
  • ein altes Gerät ersetzen.
  • Je Haushalt kann nur ein Gerät gefördert werden.

Nachweise

Erforderliche Nachweise für diesen Fördergegenstand sind:

  • Foto des Neugeräts am finalen Einsatzort
  • Foto des Altgeräts
  • Rechnung oder Foto des Typenschilds als Altersnachweis für das alte Gerät (Infos, was ein Typenschild ist und wo Sie es finden, erfahren Sie ganz unten auf dieser Seite oder im Bereich "Häufig gestellte Fragen")
  • Rechnung (keine Quittung!) über das neue Gerät inkl. Modellbeschreibung
  • Ausgefüllter Nachweis über die sachgerechte Entsorgung des Altgeräts. Verwenden Sie bitte das Nachweisformular auf der rechten Seite.

Förderungsausschlüsse

Nicht förderfähig sind:

  • Geräte, die vor der Bewilligung des Antrags angeschafft wurden.
  • Geräte, die nicht ausschließlich privat genutzt werden.


Schritt für Schritt zur Förderung:

  1. Überprüfen Sie, dass Ihr Vorhaben den Fördervorgaben entspricht.
  2. Stellen Sie Ihren Antrag mit dem Antragsformular auf dieser Seite. (Nach erfolgreichem Absenden des Formulars erscheint eine Eingangsbestätigung in einer grünen Hinweisbox oberhalb des Formulars. Sie erhalten keine E-Mail zur Bestätigung.)
  3. Anschließend wird Ihr Antrag geprüft. Dies kann je nach Antragsaufkommen einige Zeit dauern. Wir bitten daher um etwas Geduld. 
  4. Die zuständigen Mitarbeiterinnen prüfen den Antrag und die Verfügbarkeit der Fördermittel. Anschließend erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
  5. Innerhalb eines Monats nach Eingang der Bewilligung ist der Kauf durch die digitale Vorlage der Rechnung nachzuweisen. Dies erfolgt über das Nachweisformular. Für die Einreichung der restlichen Nachweise haben Sie insgesamt drei Monate Zeit. Ansonsten verfällt der Anspruch.
  6. Die Auszahlung erfolgt nach Eingang und Prüfung der für den Fördergegenstand vorzulegenden Nachweise auf Grundlage des Bewilligungsbescheides durch die Stadt Gronau.


Antragsformular 

Verwenden Sie dieses Formular, um einen Antrag zu stellen. Zur Einreichung von Nachweisen verwenden Sie bitte das Formular weiter unten auf dieser Seite.

Angaben zum/zur Antragsteller:in

Angaben zum Fördergegenstand

Es wird nur ein Gerät pro Haushalt gefördert.

Das Gerät muss mindestens 15 Jahre alt sein.

Korrektur vom 04.01.23: Für Wäschetrockner wird das neue Energie-Effizienzlabel erst im Jahr 2024 eingeführt. Abweichend von der Förderrichtlinie gilt daher Folgendes: Für neue Wäschetrockner ist das alte Energieeffizienzlabel entscheidend. Das Neugerät muss die höchste Effizienzklasse (A+++) dieses Labels aufweisen. Für alle anderen Geräte gilt weiterhin die Vorgabe des neuen Effizienzlabels. 

Euro

Zur Erinnerung: Das Neugerät muss mind. 300 € kosten (Bagatellgrenze).

Erklärungen des/der Antragsteller:in

Mit Stern * gekennzeichnete Felder sind obligatorisch.

Nachweisformular 

Verwenden Sie dieses Formular, um Nachweise einzureichen. Hierzu müssen Sie bereits einen Antrag eingereicht haben und dieser muss bereits bewilligt worden sein. Um erstmalig einen Antrag auf Förderung einzureichen, verwenden Sie bitte das Formular oben.

Bitte achten Sie darauf die Dateien möglichst als .pdf oder .jpg zu verschicken. Bei Excel- und Worddateien ist das Format .xlsx und .docx zu verwenden. Bei anderen Dateiformaten besteht die Gefahr, dass Ihre Nachwise aus Sicherheitsgründen in der Quarantäne landen.

Angaben zum/zur Antragsteller:in

Nachweise

Mit Stern * gekennzeichnete Felder sind obligatorisch.

Hinweise zum Typenschild

Wo sich Typenschilder in der Regel befinden:

  • Kühlschrank: Meistens im Inneren des Geräts links oder rechts, häufig im Bereich der Gemüse Schublade, diese bei Bedarf herausziehen.
  • Gefriertruhe:  An der Rückseite des Geräts oder innen am Deckel oder außen hinten oder rechts.
  • Gefrierschrank: Meist innen im Gehäuse an der Seitenwand links oder rechts. Schubladen dazu herausziehen.
  • Waschmaschine: Meist auf der Innenseite der Waschmaschinentür oder auf der Rückseite der Maschine.
  • Wäschetrockner: Meist an der Innenseite der Tür, hinter der Flusensieb-Klappe oder an der Rückwand des Gerätes.

So sieht ein Typenschild aus:


Beispiel eines Typenschilds



Hinweise zum Datenschutz

Die im Rahmen des Förderprogrammes erhobenen Daten werden bei der Stadt Gronau unter Beachtung der EU-DSGVO erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.