Förderbereich 2: Mobil sein

Förderbereich 2: Mobil sein

Auf dieser Seite finden Sie die konkreten Förderbedingungen, das Antragsformular sowie das Formular für die Einreichung der Nachweise für den Förderbereich 2: Mobil sein.

Schema mit den Fördergegenständen aus Förderbereich 2


Gegenstand der Förderung

  1. Gefördert wird die Anschaffung eines Lastenrads mit oder ohne Elektroantrieb. Dieses muss serienmäßig über fest montierte Vorrichtungen verfügen, um Kinder oder Gegenstände vorschriftsmäßig zu transportieren. Zudem muss das Lastenrad im zugelassenen Gesamtgewicht mindestens 40 kg zusätzlich zum/zur Fahrer:in transportieren können.
  2. Gefördert wird die Anschaffung von Fahrradanhängern, die serienmäßig über fest montierte Vorrichtungen verfügen, um Kinder oder Gegenstände vorschriftsmäßig zu transportieren.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen, zweckgebundenen Zuschusses nach Erwerb des Lastenrads oder Anhängers. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal

  • 1.000 € für elektrische Lastenräder,
  • 500 € für nicht-elektrische Lastenräder und
  • 150 € für Fahrradanhänger.

Der Zuschuss darf maximal 50 % der Anschaffungskosten betragen. Andernfalls wird der Zuschuss anteilig reduziert.

Förderbedingungen

Gefördert werden Lastenfahrräder/Fahrradanhänger, die

  • die erforderliche Mindesttraglast von 40 kg zusätzlich zum/zur Fahrer:in erfüllen.
  • ausschließlich privat genutzt werden.
  • Je Haushalt kann nur ein Lastenfahrrad oder ein Fahrradanhänger gefördert werden.

* Änderung vom 14.02.2023: Antragsteller haben die Verwaltung darauf hingewiesen, dass Fahrradanhänger für ein Kind mit einer Traglast von mindestens 40 kg nicht in einem vernünftigen finanziellen Rahmen erhältlich sind. Daher wird die Grenze für die Traglast auf 35 kg herunter gesetzt.  

Ausschlusskriterien

Nicht förderfähig sind:

  • Lastenräder/Fahrradanhänger, die vor der Bewilligung des Antrags angeschafft wurden.
  • Lastenräder/Fahrradanhänger, die nicht ausschließlich privat genutzt werden.

Nachweise (nach Bewilligung)

Erforderliche Nachweise für diesen Fördergegenstand sind. :

  • Foto des erworbenen Lastenrads / Fahrradanhängers
  • Rechnung (keine Quittung)
  • Beschreibung des Modells bzw. Angaben zur Traglast


Schritt für Schritt zur Förderung:

  1. Überprüfen Sie, dass Ihr Vorhaben den Fördervorgaben entspricht.
  2. Stellen Sie Ihren Antrag über den Link zum Antragsformular auf dieser Seite. Sie werden dort zunächst aufgefordert den Datenschutzbedingungen zuzustimmen. Danach erfolgt noch einmal eine Information über die Förderbedingungen.
  3. Anschließend wird Ihr Antrag geprüft. Dies kann je nach Antragsaufkommen einige Zeit dauern. Wir bitten daher um etwas Geduld. 
  4. Die zuständigen Mitarbeiterinnen prüfen den Antrag und die Verfügbarkeit der Fördermittel. Anschließend erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
  5. Innerhalb eines Monats nach Eingang der Bewilligung ist der Kauf durch die digitale Vorlage der Rechnung nachzuweisen. Dies erfolgt über das Nachweisformular, das ebenfalls über den entsprechenden Link auf dieser Seite abgerufen werden kann. Für die Einreichung der restlichen Nachweise haben Sie insgesamt drei Monate Zeit. Ansonsten verfällt der Anspruch.
  6. Die Auszahlung erfolgt nach Eingang und Prüfung der für den Fördergegenstand vorzulegenden Nachweise auf Grundlage des Bewilligungsbescheides durch die Stadt Gronau.


Antragsformular 

Verwenden Sie dieses Formular, um einen Antrag zu stellen. Zur Einreichung von Nachweisen verwenden Sie bitte das Formular weiter unten auf dieser Seite.

https://formulare.kaaw.de/findform?shortname=Foerderung_Fahrrad&formtecid=8&areashortname=StadtGronau

Nachweisformular 

Verwenden Sie dieses Formular, um Nachweise einzureichen. Hierzu müssen Sie bereits einen Antrag eingereicht haben und dieser muss bereits bewilligt worden sein. Um erstmalig einen Antrag auf Förderung einzureichen, verwenden Sie bitte das Antragsformular oben.

Bitte achten Sie darauf die Dateien möglichst als .pdf oder .jpg zu verschicken. Bei Excel- und Worddateien ist das Format .xlsx und .docx zu verwenden. Bei anderen Dateiformaten besteht die Gefahr, dass Ihre Nachwise aus Sicherheitsgründen in der Quarantäne landen.

https://formulare.kaaw.de/findform?shortname=nachw_foerderb_mobil&formtecid=8&areashortname=StadtGronau


Hinweise zum Datenschutz

Die im Rahmen des Förderprogrammes erhobenen Daten werden bei der Stadt Gronau unter Beachtung der EU-DSGVO erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.