Aufgrund der besonderen derzeitigen Situation hat die Stadt Gronau diese Sonderseite eingerichtet, um alle uns vorliegenden Informationen, Empfehlungen und Kontaktdaten zum Thema Coronavirus zu bündeln. Alle aktuellen Nachrichten und Meldungen dazu stellen wir weiterhin auf unserer Startseite zur Verfügung!

- Übersicht zu den Priorisierungen
- Impfplan für die Priorisierungsstufe 2 (Link zur Website des Landes NRW)
- Registrierung für übrig gebliebene Impfdosen (Link zur Website des Kreises Borken)
- Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Impfung (Link zur Website der Bundesregierung)
- Informationen zum mobilen und stationären Impfen (Link zur Website des Kreises Borken)
- Der Patientenservice 116117 (Link zur Website www.116117.de)


Corona-Einreiseverordnung
- Neu: Corona-Schutzverordnung, gültig ab dem 07.04.2021 (Änderungen markiert)
- Neu: Corona-Einreiseverordnung in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten, gültig ab dem 27.03.2021 (Änderungen markiert)
- Link zum Landesportal NRW
- Die wichtigsten Regeln - Link zur Website des Landes NRW
- Allgemeinverfügung Kreis Borken "Schnelltest"






Hier finden Sie aktuelle Informationen

- in leichter Sprache
- in vielen Sprachen
- Lieferdienste der lokalen Unternehmen
Das Stadtmarketing Gronau appelliert an die Gronauerinnen und Gronauer: Nutzt in der Corona-Krise die Lieferdienste der lokalen Unternehmen!
Egal ob Einzelhandel oder Gastronomie: Besonders jetzt ist Heimatshoppen wichtig und unsere Unternehmen in Gronau und Epe brauchen eure Unterstützung!
Helft mit und kauft lokal ein.
Wie? Ganz einfach von zu Hause aus!
Viele Geschäfte liefern ihre Produkte nun bis vor die Haustür und wir möchten das unterstützen. Unten aufgeführt findet Ihr eine Liste von Unternehmen welche einen Lieferdienst anbieten.
- Steuerliche Erleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
Die Stadt Gronau (Westf.) weist darauf hin, dass Unternehmen und Gewerbetreibende bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge der Corona-Pandemie verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Stadt Gronau (Westf.) nutzen können.
Gewerbesteuerpflichtige Unternehmen und Gewerbetreibende können, wenn sie nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind, ab sofort Anträge beim Fachdienst 200: Finanzmanagement/Steuerwesen der Stadt Gronau (Westf.) auf
· zinslose Stundung Gewerbesteuerforderungen und/oder
· Herabsetzung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
stellen.
Ein gleichzeitiger Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen beim zuständigen Finanzamt ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Die Stadt Gronau (Westf.) weist aber darauf hin, dass es bei komplexen Steuersachverhalten auch sinnvoll sein kann, direkt eine Änderung des Grundlagenbescheides beim zuständigen Finanzamt herbeizuführen.
Bei der Antragstellung empfiehlt es sich den Antrag auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen mit dem Stundungsantrag zu kombinieren. Den Antrag können Unternehmen und Gewerbetreibende selbst bzw. deren Steuerberater stellen. Hierzu steht der folgende Musterantrag zur Verfügung:
Hinweis zum Antrag auf zinslose Stundung:
Der Musterantrag sieht eine Antragstellung auf zinslose Stundung infolge der Auswirkungen des Corona-Virus (erhebliche Härte) vorerst bis zum 30.09.2020 vor. Danach kann ggf. eine weitere (Anschluss-)Stundung erfolgen.
Bei einer Bewilligung der Stundung wird diese unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes erteilt. Mögliche Änderungen bezogen auf die Antragstellung der steuerlichen Erleichterungen behält sich die Stadt Gronau (Westf.) ausdrücklich vor.
Antrag zeitnah stellen
Der nächste Fälligkeitstermin für die Gewerbesteuervorauszahlung ist der
15 Mai. 2020. Aufgrund der Vielzahl der zu erwartenden Anträge, sollten die Anträge möglichst zeitnah gestellt werden. - Dringlichkeitsbeschlüsse
Dringlichkeitsbeschlüsse gefasst
Keine Sitzungen, also auch keine Beschlüsse? Sitzungen des Rates und der Fachausschüsse wurden aufgrund der aktuellen Gefährdungslage ausgesetzt. Aber, so betont Bürgermeister Rainer Doetkotte: „Die Stadt bleibt weiter arbeits- und handlungsfähig. Neben den Geschäften der laufenden Verwaltung gibt uns die Gemeindeordnung die Möglichkeit, Beschlüsse im Wege der Dringlichkeit herbeizuführen.“
Voraussetzungen für einen Dringlichkeitsbeschluss sind gegeben, wenn eine Entscheidung keinen Aufschub duldet, weil ansonsten erhebliche Nachteile oder Gefahren drohen und der Rat nicht rechtzeitig einberufen werden kann. Während letzteres in der aktuellen Lage offensichtlich ist stellt letzteres eine Hürde dar.
„Dringlichkeitsbeschlüsse waren, sind und bleiben daher eine Ausnahme. Wir müssen für jeden Einzelfall begründen, warum eine Entscheidung unaufschiebbar ist. Hieran ändert auch die Corona-Krise nichts“ heißt es aus dem Rathaus.
Einen Dringlichkeitsbeschluss fasst der Bürgermeister mit einem weiteren Ratsmitglied, so sagt es die Gemeindeordnung. Bürgermeister Rainer Doetkotte weiter: „Wir sind auch in diesen Zeiten bemüht, Entscheidungen auf eine möglichst breite Basis zu stellen und binden daher die Fraktionen des Rates mit ein.“
- Öffentliche Bekanntmachungen
Klicken Sie hier um zum Amtsblatt der Stadt Gronau zu gelangen, in dem Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen zum Thema "Coronavirus" finden.