9 helle Holzwürfel, von denen jeder einen Buchstaben des Wortes Karriere und einem Ausrufezeichen in schwarzer Farbe trägt.

Erzieher/in im Anerkennungsjahr

Erzieher:in im Anerkennungsjahr (m/w/d)


  • Du stehst vor der ersten Teilprüfung der Berufsabschlussprüfung für die staatliche Anerkennung zur Erzieherin/zum Erzieher?
  • Du suchst für das anschließende Berufspraktikum eine anerkannte sozialpädagogische Einrichtung? 
  • Du bist kommunikativ und hast Spaß am Umgang mit Kindern und Jugendlichen?


Dann bieten wir Dir in unseren zwei Jugendzentren, drei Kindertagesstätten und dem sonderpädagogischen Hort das Berufspraktikum an! 

  • Voraussetzungen für eine Einstellung

    Schulische Voraussetzungen

    • Zulassung zum Berufspraktikum durch das Bestehen des Fachschulexamens (theoretische Prüfung)
    • Genehmigung der Praxisstelle durch Dein Berufskolleg


    Persönliche Voraussetzungen

    Du solltest

    • kreativ sein und Spaß daran haben, Kinder und Jugendliche zu fördern und zu fordern,
    • kontaktfreudig, kommunikativ und leistungsorientiert sein,
    • eine hohe soziale Kompetenz mitbringen,
    • psychisch belastbar sein und dich durchsetzen können,
    • Teamfähigkeit und Fingerspitzengefühl mitbringen,
    • ein eintragungsfreies erweitertes Führungszeugnis vorweisen können.


    Weitere Voraussetzungen

    • Bestehen des Auswahlverfahrens.
  • Auswahlverfahren

    Nach dem Eingang Deiner Bewerbung prüfen wir zunächst Deine Unterlagen. Konnte uns Deine Bewerbung überzeugen freuen wir uns, Dich in einem Auswahl-/Vorstellungsgespräch persönlich kennen zu lernen. Neben der Ausbildungsleitung nimmt hieran in der Regel ein Mitglied des Verwaltungsvorstandes, eine Führungskraft aus dem Fachdienst Personal und Organisation sowie dem Fachdienst Kinder, Jugend und Familie und die/der zuständige Ausbilder:in aus dem jeweiligen Aufgabenbereich teil. Überdies werden regelmäßig ein:e Vertreter:in des Personalrates, ein:e Vertreter:in der Jugend- und Auszubildendenvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte und – bei Vorlage einer Schwerbehinderung – die Schwerbehindertenvertretung teilnehmen.

  • Einstellungstermin und Praktikumsdauer

    Das Praktikum beginnt bedarfsgerecht zum 01.08. eines Jahres und beträgt 1 Jahr.

    • Nächster Einstellungstermin: 01.08.2023
  • Praktikumsinhalte und -verlauf

    Neben den alltäglichen praktischen Aufgaben als Erzieher:in im Anerkennungsjahr zählen auch die die Durchführung von Projekten, wie etwa ein Förderprojekt für leistungsschwache Kinder/Jugendliche oder ein Projekt für gesunde Ernährung zu Deinen Aufgaben während des Berufspraktikums. Gemeinsam mit der Praxisbetreuerin beziehungsweise dem Praxisbetreuer lernst Du, das eigene Handeln sowie die eigene Rolle in der Einrichtung zu reflektieren. Dazu setzt ihr euch in regelmäßigen Abständen zusammen und besprecht, was bereits gut läuft und wo Du Dich als angehende Erzieherin/angehender Erzieher noch verbessern solltest. 

    Das Berufspraktikum, das Du bei uns absolvierst, wird von Deiner ausbildenden Schule begleitet. Dies bedeutet, dass Du den Großteil deines Praktikums zwar in einer unserer Einrichtungen absolvierst, Du Dir jedoch auch weiterhin noch theoretisches Wissen aneignest. Hierzu findet während Deiner Praxiszeit auch weiterhin begleitender Unterricht im Umfang von insgesamt 160 Stunden statt. Je nach Schule erfolgt dieser in sogenannter Blockform oder wöchentlich. 

    Zu deinen praktischen Aufgaben in einer unserer Einrichtungen und dem begleitenden Unterricht finden auch regelmäßig Besuche Deiner Lehrer:innen statt. Die Fachlehrer:innen Deiner ausbildenden Schule beobachten und bewerten Dich hier bei Deinem Handeln während des Praktikums. 

    Dein Berufspraktikum endet mit dem Kolloquium (praktische Prüfung). 

  • Bezahlung während des Praktikums

    Während Deines Praktikums erhältst Du eine monatliche Vergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) in Höhe von derzeit 1.652,02 EUR (brutto). 
    (Stand: 04/2022)

    Darüber hinaus zahlen wir Dir einen Anteil für Deine vermögenswirksamen Leistungen sowie anteilig eine Jahressonderzahlung (besser bekannt als „Weihnachtsgeld“).

    Dein Anspruch auf Erholungsurlaub während des Praktikums beträgt 30 Tage.

  • Zukunftsperspektiven

    Ziel des Berufspraktikums ist es, die erworbenen Kenntnisse der theoretischen Ausbildung in die Praxis umzusetzen. Das Berufspraktikum endet mit dem Kolloquium und bei Bestehen mit der staatlichen Anerkennung. 

    Damit Deine theoretischen und praktischen Kenntnisse auch nach der Ausbildung aktuell bleiben, werden häufig in den jeweiligen Einrichtungen Inhouse-Schulungen angeboten oder Du kannst Dich durch entsprechende Fortbildungsangebote für sozialpädagogische Fachkräfte in sogenannten Spezialisierungsweiterbildungen persönlich weiterentwickeln und Dir zusätzliches Fachwissen aneignen.

    Wenn Du Dich intensiver weiterbilden und qualifizieren möchtest, hast Du zusätzlich die Möglichkeit nebenberuflich an sogenannten Aufstiegsweiterbildungen wie zum Beispiel der Weiterbildung zur Betriebswirtin/zum Betriebswirt für Sozialwesen teilzunehmen.  

  • Bewerbung

    Konnten wir Dein Interesse für ein Praktikum als Erzieher/in im Anerkennungsjahr bei uns wecken?

    Dann bewirb Dich innerhalb der Bewerbungsfrist über unser Online-Bewerbungsportal.

    Solltest Du noch Fragen zur Ausbildung bei der Stadt Gronau oder Deinem gewünschten Ausbildungsberuf haben, kannst Du Dich gerne an unsere Ausbildungsleitung wenden.

Dein Kontakt

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