DRIO-Vertrag auf der Zielgeraden


Aufgrund der Fülle der Rechtsfragen und bedingt durch die unterschiedlichen Urlaubszeiten konnten aber noch nicht alle Ergebnisse, die dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden, abschließend in den Vertragsentwurf übernommen werden. Durch Leitungsvorgaben im Ver- und Entsorgungsbereich mussten geringfügige Planänderungen vorgenommen werden, die wiederum Auswirkungen auf den Grundstückszuschnitt und die Zufahrt zur Tiefgarage unter DRIO 1.1 und 1.2 haben. Dadurch werden auch planungsrechtliche Anforderungen für das Gesamtvorhaben verändert.  Kommunal-, beihilfe- und steuerrechtliche Fragestellungen bedurften weiterer Aufklärung.

Voraussichtlich wird daher im Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz am 11. September und im Rat am 18. September der Satzungsbereich für das Bebauungsplangebiet rund um den Kurt-Schumacher-Platz verändert.

Demzufolge wird der Rat der Stadt Gronau auch noch nicht in seiner Septembersitzung, sondern erst am 30. Oktober final über den dann vollständigen Vertrag entscheiden. Im nichtöffentlichen Teil des Hauptausschusses am 4. September werden Bürgermeister Doetkotte und Stadtbaurat Groß-Holtick über den aktuellen Sachstand bzgl. des Vertrages informieren.

„Dieses Vorgehen bietet den Vorteil, dass den Ratsmitgliedern der finale Vertragsentwurf rechtzeitig im Oktober vorliegt, so dass auch ausreichend Zeit und Gelegenheit für die Beratungen in den Fraktionen und Gruppierungen besteht", so Groß-Holtick. „Dies ist auch aufgrund des Umfanges und der Komplexität der Maßnahme und des Vertrages sinnvoll"

Die Pläne zum DRIO-Projekt werden auf den aktuellen Sachstand gebracht. Planänderungen bei Leitungsvorgaben im Ver- und Entsorgungsbereich wirken sich auf den Grundstückszuschnitt und die Zufahrt zur Tiefgarage unter DRIO 1.1. und 1.2 aus. Insgesamt verändern sich dadurch planungsrechtliche Anforderungen. Der Stadtrat wird demzufolge erst am 30. Oktober über den dann vollständigen DRIO-Vertrag entscheiden. Quelle: Stadt Gronau