Neue Regelungen für den Schulbetrieb


NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hat am Freitag neue Regeln für den Schulbetrieb in NRW angekündigt.

Das Schulministerium stellt allen Schulen in Nordrhein-Westfalen mit den SchulMails ausführliche Informationen zum Schulbetrieb zur Verfügung. Die Maßnahmen zur Einhaltung von Hygiene und Infektionsschutz an Schulen in Nordrhein-Westfalen orientieren sich an der Coronabetreuungsverordnung des Gesundheitsministeriums, die je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens fortlaufend aktualisiert wird und damit den sich weiterhin dynamisch verändernden Bedingungen der Coronavirus-Pandemie Rechnung trägt.

Die wichtigsten Punkte:

Regelungen für die Woche vom 14. bis zum 18. Dezember 2020 sowie für den 7. und 8. Januar 2021:

  • In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
  • Für die Jahrgangsstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt.
  • Die Befreiung vom Präsenzunterricht für die Jahrgangsstufen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen.
  • Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfung: Für den Fall, dass in der kommenden Woche Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen angesetzt sind, ist im Einzelfall zu prüfen, was entfallen oder verschoben werden kann.

Regelungen für den 21. und 22. Dezember 2020:

Die Landesregierung hat entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel insgesamt zweieinhalb Wochen ruhen.

Notbetreuung an den unterrichtsfreien Tagen 21. und 22. Dezember 2020:

An beiden Tagen findet eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern dies bei der Schule beantragen.

Hierfür steht das Formular „Antragsformular Notbetreuung Weihnachten“  zur Verfügung.

Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen. Die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern, die auch sonst an Ganztags- und Betreuungsangeboten teilnehmen, umfasst diesen Zeitrahmen.

Schulen mit nur wenigen Anmeldungen zur Notbetreuung können sich auf gemeinsame Angebote verständigen; die zuständige Schulaufsichtsbehörde muss hierbei eingebunden sein.

Regelungen für den 7. und 8. Januar 2021:

An diesen beiden Tagen findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020. 


Detaillierte Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie hier.

Die aktuelle Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW finden Sie hier.